JurPC Web-Dok. 55/2018 - DOI 10.7328/jurpcb201833455

LG Hagen
Beschluss vom 29.11.2017

23 O 45/17

Schleichwerbung auf Instagram

JurPC Web-Dok. 55/2018


Leitsatz (der Redaktion):

    Eine unzulässige verschleierte Werbung liegt auch dann vor, wenn in einem Instagram-Auftritt Textbestandteile von Unterhaltungen mit den Followern angelinkt werden und man auf die Homepage des Unternehmens weitergeleitet wird, was allein durch die Verwendung der Zeichen # oder @ nicht ersichtlich ist.

- Zum Volltext der Entscheidung via NRWE -

[online seit: 24.04.2018]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Hagen, LG, Schleichwerbung auf Instagram - JurPC-Web-Dok. 0055/2018