JurPC Web-Dok. 31/2017 - DOI 10.7328/jurpcb201732331

LG München I
Urteil vom 31.05.2016

33 O 6198/14

Zur Haftung des Sharehosters

JurPC Web-Dok. 31/2017


Orientierungssätze (des Einsenders):

  1. Allein der Umstand, dass ein Sharehosting - Dienstleister eine Plattform für fremde Inhalte eröffnet und damit einen Beitrag zu Urheberrechtsverletzungen leistet, die die Benutzer der Plattform dort begehen, reicht für eine täterschaftliche Haftung des Dienstleisters nicht aus; vielmehr müssen für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung die Merkmale eines der handlungsbezogenen Verletzungstatbestände erfüllt sein.
  2. Eine Haftung des Sharehosters wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen aufgrund positiven Tuns dadurch, dass er mit der Unterhaltung seines Geschäftsmodells Urheberrechtsverletzungen Dritter objektiv gefördert hat, ist mangels Vorsatzes nicht begründet; allein das Bewusstsein, dass die von den Nutzern hochgeladenen, mannigfaltigen Inhalte möglicherweise die Rechte Dritter verletzen können, genügt zur Begründung des erforderlichen doppelten Gehilfenvorsatzes nicht.
  3. Eine Haftung wegen Beihilfe durch Unterlassen aufgrund einer Garantenstellung aus Ingerenz kann nicht daraus hergeleitet werden, dass ein Internetdienstleister gegen anlassbezogene Prüfpflichten nachhaltig verstoßen hat; denn bei Anwendung der Grundsätze der Störerhaftung bleibt kein Raum für die Annahme einer Haftung nach Beihilfegrundsätzen aus Ingerenz für den Fall einer "nachhaltigen" Verletzung von Prüfpflichten, insbesondere bei "gefahrgeneigten Dienstleistern".
  4. Der Sharehosting-Dienstleister haftet nach den Grundsätzen der Störerhaftung wegen der Verletzung zumutbarer Prüfpflichten, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist; wird die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung durch die Ausgestaltung des Sharehosting-Dienstes objektiv gefördert, gelten im Rahmen der Störerhaftung grundsätzlich erhöhte Prüfpflichten.
Hinweise der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise die Presseabteilung des Landgerichts München I aufmerksam gemacht.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  17.726 KB)

[online seit: 01.03.2017]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München I, LG, Zur Haftung des Sharehosters - JurPC-Web-Dok. 0031/2017