JurPC Web-Dok. 83/2016 - DOI 10.7328/jurpcb201631584

VG Trier
Urteil vom 22.02.2016

6 K 2390/15.TR

Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes

JurPC Web-Dok. 83/2016


Leitsätze:

  1. Durch den Zusatz "Verwaltungstätigkeiten" hat der Landesgesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass die Behörde inhaltlich eine im öffentlichen Recht wurzelnde Verwaltungsaufgabe wahrgenommen haben muss.
  2. Das Landestransparenzgesetz macht deutlich, dass auch Behörden nicht hinsichtlich sämtlicher Aktivitäten dem Landestransparenzgesetz unterworfen sind. Ausgenommen müssen jedenfalls solche Vorgänge sein, bei denen eine Gemeinde in gleicher Weise wie eine Privatperson von ihren Eigentümerrechten Gebrauch macht, ohne dadurch unmittelbar Verwaltungsaufgaben wie etwa Daseinsvorsorge wahrzunehmen.

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[online seit: 31.05.2016]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Trier, VG, Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes - JurPC-Web-Dok. 0083/2016