JurPC Web-Dok. 86/2015 - DOI 10.7328/jurpcb201530587

OLG Düsseldorf
Urteil vom 30.12.2014

I-22 U 130/14

Schadensersatz für eine zerstörte Website

JurPC Web-Dok. 86/2015


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Bei der Berechnung des Schadens für eine zerstörte Website ist ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Auch wenn die neue Website optisch keine Verbesserungen aufweist, gibt es regelmäßig technische Verbesserungen im Hintergrund. Die technischen Neuerungen und die Verbesserung der Sicherheit der Website stellen einen vermögenswerten Vorteil dar, der im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen ist.
  2. Die Schätzung einer Nutzungsausfallentschädigung für eine Website erfordert einen konkreten Vortrag dazu, welche Mehrkosten aus der Nichtnutzbarkeit der Website resultieren und dazu, wie viele Kunden regelmäßig über die Website geworben werden.
Hinweise der Redaktion:
1. Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.
2. Die Entscheidung der Vorinstanz (LG Duisburg, Urteil vom 25.07.2014, Az.: 22 O 102/12, wurde als JurPC Web-Dok. 135/2014 (http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140135) veröffentlicht.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  636 KB)

[online seit: 19.05.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Düsseldorf, OLG, Schadensersatz für eine zerstörte Website - JurPC-Web-Dok. 0086/2015