JurPC Web-Dok. 42/2015 - DOI 10.7328/jurpcb201530346

AG München
Endurteil vom 22.08.2014

142 C 12802/14

Zuschlag bei unterlassener Urheberbenennung

JurPC Web-Dok. 42/2015


Leitsätze (der Redaktion):

  1. Bei unterlassener Nennung des Urhebers ist ein Zuschlag in Höhe von 100% des üblichen Nutzungshonorars gerechtfertigt.
  2. Bei einer hohen Qualität des Bildes kann ein Gegenstandswert von 10.000,00 Euro angemessen sein, sofern auch Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht wird.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  325 KB)

[online seit: 03.03.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, AG, Zuschlag bei unterlassener Urheberbenennung - JurPC-Web-Dok. 0042/2015