JurPC Web-Dok. 168/2014 - DOI 10.7328/jurpcb20142911169

VGH Baden-Württemberg
Beschluss vom 16.10.2014

10 S 2043/14

Kein Anspruch auf Verfügbarhalten von dienstlichen E-Mails

JurPC Web-Dok. 168/2014


Leitsätze:

  1. Der Ablehnungsgrund des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG i.V.m. § 3 LUIG ist eine bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelung, die im Rahmen ihres Regelungsbereichs dem Landesdatenschutzgesetz gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 LSDG als besondere Rechtsvorschrift des Bundes oder des Landes vorgeht; die Bestimmungen der Datenschutzgesetze sind aber zur Auslegung und Ergänzung heranzuziehen.
  2. a) Durch die Bekanntgabe personenbezogener Daten werden die Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt, wenn dieser nach Wegfall des Speicherungszwecks einen Anspruch auf Löschung der Daten hat, weil andernfalls die strikte Zweckbindung der Datenerhebung durch öffentliche Stellen ins Leere liefe.
    b) Ob das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe von Umweltinformationen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen trotz erheblicher Beeinträchtigung seiner Interessen überwiegt, ist aufgrund einer einzelfallbezogenen Gesamtabwägung zu beurteilen (hier verneint).
  3. Zum Begriff der Umweltinformation.

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[online seit: 04.11.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Baden-Württemberg, VGH, Kein Anspruch auf Verfügbarhalten von dienstlichen E-Mails - JurPC-Web-Dok. 0168/2014