| Die Aktualitätsgrenze, innerhalb der ein Anspruch auf Gegendarstellung beim Erstgericht eingereicht werden muss, liegt bei einem durchschnittlichen Zeitungsartikel bei etwa vier Wochen. Dies ist zwar keine starre Frist, doch müssen besondere Umstände vorliegen, nach der die Aktualitätsgrenze trotz Überschreitung der Frist als gewahrt angesehen werden kann. Solche Umstände können beispielsweise in der prominenten Platzierung des Artikels liegen oder aber in dem besonderen Erinnerungswert, der sich aus der Bekanntheit der betroffenen Person ergeben kann.
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