JurPC Web-Dok. 210/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132812208

LG Essen
Urteil vom 10.10.2013

4 O 226/13

Keine Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer Anwaltskanzlei mit "kostenloser Erstberatung"

JurPC Web-Dok. 210/2013


UWG § 4 Nr. 11, BRAO § 49b Abs. 1, RVG §§ 4 Abs. 1, 34 Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion):

  1. Die Werbung einer im Bereich der Abmahnungen wegen Filesharings tätigen Anwaltskanzlei in Google-Adwords-Anzeigen mit einer "kostenlosen Erstberatung" bzw. mit einer "kostenlosen Ersteinschätzung" ist nicht wettbewerbswidrig.
  2. Es liegen insbesondere weder ein Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften noch ein "übertriebenes Anlocken" im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG vor. Die Preisgestaltungsfreiheit umfasst auch das Recht, andere Mitbewerber zu unterbieten und sogar einen Dumpingpreis anzubieten, sofern keine Umstände hinzutreten, die die Unlauterkeit begründen.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF = 308 KB)

[online seit: 17.12.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Essen, LG, Keine Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer Anwaltskanzlei mit "kostenloser Erstberatung" - JurPC-Web-Dok. 0210/2013