JurPC Web-Dok. 208/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132812210

LG Hamburg
Urteil vom 10.01.2013

327 O 438/11

Keine Wettbewerbswidrigkeit der Verknüpfung einer Gewinnspielteilnahme mit der Betätigung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons

JurPC Web-Dok. 208/2013


UWG §§ 3, 5 Abs. 1, 8 Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion):

  1. Die für die Teilnahme an einem Gewinnspiel erforderliche Betätigung des "Gefällt-mir-Buttons" bei Facebook bewirkt keine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise und ist daher nicht wettbewerbswidrig.
  2. Durch die Betätigung des "Gefällt-mir-Buttons" wird lediglich eine allgemeine Gefallensäußerung in Bezug auf die bereit gestellte Mitteilung zum Ausdruck gebracht. Diese Gefallensäußerung ist unverbindlich.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF = 411 KB)

[online seit: 17.12.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Keine Wettbewerbswidrigkeit der Verknüpfung einer Gewinnspielteilnahme mit der Betätigung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons - JurPC-Web-Dok. 0208/2013