JurPC Web-Dok. 194/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132811195

Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss vom 17.07.2013

3 B 470/12

Zur Rechtmäßigkeit eines Heranziehungsbescheides gemäß § 38 Abs. 3 BDSG

JurPC Web-Dok. 194/2013


BDSG §§ 38 Abs. 3, 4g Abs. 2, 4e

Leitsätze (der Redaktion):

  1. Wird ein Unternehmen im Rahmen des § 38 Abs. 3 BDSG mittels Heranziehungsbescheid zur Auskunftserteilung und zu einer "aussagefähigen Darstellung aller Geschäftsprozesse" aufgefordert, so genügt dieser Bescheid dem Erfordernis der inhaltlichen Bestimmtheit.
  2. Der Heranziehungsbescheid ist auch nicht unverhältnismäßig, da durch den Bescheid substantiell nicht mehr gefordert wird, als bereits im Rahmen der Meldepflicht des Unternehmens nach § 4g Abs. 2 i.V.m. § 4e BDSG abverlangt wird.

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[online seit: 19.11.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Zur Rechtmäßigkeit eines Heranziehungsbescheides gemäß § 38 Abs. 3 BDSG - JurPC-Web-Dok. 0194/2013