JurPC Web-Dok. 191/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132811190

LG Berlin
Urteil vom 17.07.2013

97 O 5/13

Zur Gestaltung einer Bestellschaltfläche gemäß § 312 g Abs. 3 BGB

JurPC Web-Dok. 191/2013


BGB §§ 312g Abs. 2 und Abs. 3

Leitsätze (der Redaktion):

  1. Eine "entsprechend eindeutige Formulierung" im Sinne des § 312g Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BGB erfordert eine Formulierung, die einen unmissverständlichen Hinweis auf den Rechtsbindungswillen und das Entstehen einer Zahlungspflicht beinhaltet. Daran fehlt es, wenn im Text das Wort "anmelden" gebraucht wird, da die damit gemeinte Handlung grundsätzlich eine Vorbereitungshandlung darstellt.
  2. Soweit dem Verbraucher die Informationen gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 EGBGB zur Verfügung gestellt werden müssen unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, reicht es nicht aus, wenn die entsprechenden Informationen sich räumlich unterhalb der Bestell-Schaltfläche befinden, da diese Informationen gerade nicht vor der Wahrnehmung der den Vertragsschluss auslösenden Schaltfläche platziert sind.

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[online seit: 12.11.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Zur Gestaltung einer Bestellschaltfläche gemäß § 312 g Abs. 3 BGB - JurPC-Web-Dok. 0191/2013