JurPC Web-Dok. 177/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132810175

LAG Rheinland-Pfalz
Urteil vom 30.11.2012

6 Sa 271/12

Fortwirkende Einwilligung in die Veröffentlichung von Belegschaftsfotos

JurPC Web-Dok. 173/2013


Leitsatz (der Redaktion):

    Der Zweck einer bei Fertigung eines Belegschaftsfotos erteilten konkludenten Einwilligung in die Abbildung der eigenen Person erledigt sich nicht automatisch termingenau mit dem Ausscheiden des betreffenden Mitarbeiters. Vielmehr wirken arbeitnehmerseits erteilte - auch stillscheigende - Einwilligungen in die Verwendung von Beschäftigtenfotos über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus, wenn das Foto wie vorliegend nur Illustrationszwecken dient und (ehemalige) Arbeitnehmer nicht besonders herausgestellt werden.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF = 12.576 KB)

[online seit: 15.10.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: LAG Rheinland-Pfalz, Fortwirkende Einwilligung in die Veröffentlichung von Belegschaftsfotos - JurPC-Web-Dok. 0177/2013