JurPC Web-Dok. 171/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132810170

OLG München
Beschluss vom 01.10.2012

6 W 1705/12

Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung in Filesharing-Fällen

JurPC Web-Dok. 171/2013


Leitsatz (der Redaktion):

    Die tatsächliche Vermutung, dass derjenige, dem zu dem fraglichen Zeitpunkt die ermittelte IP-Adresse zugewiesen war, für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, kann nicht durch ein pauschales Vorbringen entkräftet werden. Zwar ist kein Beweis des Gegenteils zu fordern, doch muss dem Vorbringen entnommen werden können, welche konkrete Person zu der fraglichen Zeit den Internetanschluss genutzt hat/nutzen konnte.

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[online seit: 08.10.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, OLG, Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung in Filesharing-Fällen - JurPC-Web-Dok. 0171/2013