JurPC Web-Dok. 163/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132810167

AG München
Urteil vom 15.03.2013

111 C 13236/12

Zu Fragen der Beweislast in Filesharing-Fällen

JurPC Web-Dok. 163/2013


Leitsatz (der Redaktion):

    Ist unstreitig, dass eine Datei mit einem bestimmten Hashwert nicht das im Rahmen einer Internettauschbörse angeblich heruntergeladene Filmwerk enthält, obliegt es dem beweispflichtigen Anspruchsteller, im Rahmen der Beweisaufnahme die sog. Anschlusstatsachen, die dem Sachverständigen ggf. nach Weisung durch das Gericht gemäß § 404a ZPO für die Begutachtung zu Grunde gelegt werden, darzulegen. Kommt der Anspruchsteller dem nicht nach, bleibt er beweisfällig und die Klage auf Ersatz von Abmahnkosten ist bereits deshalb abzuweisen, weil eine Verletzung der Nutzungsrechte des Anspruchstellers nicht nachgewiesen ist.

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[online seit: 01.10.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, AG, Zu Fragen der Beweislast in Filesharing-Fällen - JurPC-Web-Dok. 0163/2013