| - Wird eine Person im Impressum als Mitarbeiter der Zeitschrift genannt, stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar, wenn die Person jahrelang keine Beiträge für die Zeitschrift geliefert hat.
- Der Schadensersatz für die Verletzung des Namensrechts kann nach einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet werden. Dabei ist bei in der Öffentlichkeit kaum bekannten Personen eine Lizenzgebühr von 10,00 Euro für jeden Monat der rechtswidrigen Namensnennung angemessen.
- Gibt ein Verlag wegen der Namensrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung ab und entfernt er den Namen der verletzten Person nicht aus den auf der Website der Zeitschrift bereitgehaltenen Online-Ausgaben, dann fällt für die fortdauernde Namensrechtsverletzung die Vertragsstrafe an.
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