JurPC Web-Dok. 95/2013 - DOI 10.7328/jurpcb201328595

LG Düsseldorf
Urteil vom 10.04.2013

2a O 235/12

Namensnennung eines Mitarbeiters im Impressum einer Zeitschrift

JurPC Web-Dok. 95/2013


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Wird eine Person im Impressum als Mitarbeiter der Zeitschrift genannt, stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar, wenn die Person jahrelang keine Beiträge für die Zeitschrift geliefert hat.
  2. Der Schadensersatz für die Verletzung des Namensrechts kann nach einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet werden. Dabei ist bei in der Öffentlichkeit kaum bekannten Personen eine Lizenzgebühr von 10,00 Euro für jeden Monat der rechtswidrigen Namensnennung angemessen.
  3. Gibt ein Verlag wegen der Namensrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung ab und entfernt er den Namen der verletzten Person nicht aus den auf der Website der Zeitschrift bereitgehaltenen Online-Ausgaben, dann fällt für die fortdauernde Namensrechtsverletzung die Vertragsstrafe an.
Hinweis der Redaktion:
Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

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[online seit: 28.05.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Düsseldorf, LG, Namensnennung eines Mitarbeiters im Impressum einer Zeitschrift - JurPC-Web-Dok. 0095/2013