JurPC Web-Dok. 129/2012 - DOI 10.7328/jurpcb/2012278110

LG Bonn
Urteil vom 05.06.2012

18 O 314/11

Berechtigte Angebotsrücknahme bei eBay

JurPC Web-Dok. 129/2012, Abs. 1 - 58


Leitsätze (der Redaktion)

    Ein verbindliches Verkaufsangebot wird im Rahmen der Plattform eBay durch Einstellen eines Angebotes abgegeben. Dieses Verkaufsangebot richtet sich an denjenigen, der innerhalb der angesetzten Auktionslaufzeit das höchste Angebot abgibt. Wegen der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB ist das Verkaufsangebot aus Sicht der an der Auktion teilnehmenden Bieter (§§ 133, 157 BGB) allerdings dahin zu verstehen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht. § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB regelt auch, dass bei einer berechtigten Angebotsrücknahme kein Vertrag zustande kommt. Die Abgabe eines Verkaufsangebots unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme verstößt nicht gegen die Grundsätze über die Bindungswirkung eines Angebots (§§ 145, 148 BGB), da der Antragende gemäß § 145 BGB die Bindungswirkung seines Angebots ausschließen kann. Auch kann der Antragende die Bindungswirkung seines Angebots einschränken, indem er sich den Widerruf vorbehält.

Tatbestand

JurPC Web-Dok.
129/2012, Abs. 1
Abs. 2 Abs. 3 Abs. 4 Abs. 5 Abs. 6 Abs. 7 Abs. 8 Abs. 9 Abs. 10 Abs. 11 Abs. 12 Abs. 13 Abs. 14 Abs. 15 Abs. 16 Abs. 17 Abs. 18 Abs. 19 Abs. 20 Abs. 21 Abs. 22 Abs. 23 Abs. 24 Abs. 25 Abs. 26 Abs. 27 Abs. 28 Abs. 29 Abs. 30

Entscheidungsgründe

Abs. 31 Abs. 32 Abs. 33 Abs. 34 Abs. 35 Abs. 36 Abs. 37 Abs. 38 Abs. 39 Abs. 40 Abs. 41 Abs. 42 Abs. 43 Abs. 44 Abs. 45 Abs. 46 Abs. 47 Abs. 48 Abs. 49 Abs. 50 Abs. 51 Abs. 52 Abs. 53 Abs. 54 Abs. 55 Abs. 56 Abs. 57 JurPC Web-Dok.
129/2012, Abs. 58

[ online seit: 21.08.2012 ]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Landgericht Bonn, Urteil vom 05.06.2012, 18 O 314/11, Berechtigte Angebotsrücknahme bei eBay - JurPC-Web-Dok. 0129/2012