JurPC Web-Dok. 116/2012 - DOI 10.7328/jurpcb/201227792

LG Halle
Urteil vom 01.06.2012

2 O 3/12

Keine Eilbedürftigkeit für einstweilige Verfügung wegen Hochladens eines Fotos auf der Facebook-Pinnwand

JurPC Web-Dok. 116/2012


ZPO §§ 935, 940; UWG § 12 Abs. 2

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine einstweilige Verfügung (hier: wegen Hochladens eines fremden Fotos auf der Facebook-Pinnwand) darf wegen eines materiellrechtlich bestehenden Anspruchs nicht schon deshalb ergehen, um zu einer schnelleren Entscheidung zu gelangen. Es müssen vielmehr Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine besondere Eilbedürftigkeit ergibt.

2. Eine analoge Anwendung von § 12 Absatz 2 UWG kommt mangels Vorliegens einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.

3. Das beschleunigte Betreiben eines Anspruches selbst vermag keine Eilbedürftigkeit zu begründen, wohl aber kann ein nicht beschleunigtes Betreiben eines Anspruchs eine an sich gegebene Eilbedürftigkeit wieder entfallen lassen.

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[online seit: 31.07.2012]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Halle, LG, Keine Eilbedürftigkeit für einstweilige Verfügung wegen Hochladens eines Fotos auf der Facebook-Pinnwand - JurPC-Web-Dok. 0116/2012