| Ein schuldhafter Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung, durch die die Verwendung von Fotos im Rahmen von Verkäufen auf der Plattform amazon.de verboten worden ist, kann auch darin begründet sein, dass nach der Aufforderung durch den Schuldner gegenüber amazon, die gegenständlichen Bilder zu entfernen, die Einhaltung dieser Anweisung nicht kontrolliert und überprüft worden ist. Eine solche Überprüfungspflicht ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es um die telefonische Anweisung zur Löschung von insgesamt 97 durch Identifikationsnummern gekennzeichneter Fotos geht, bei denen aufgrund der Zahl der betroffenen Dateien und der Art der Übermittlung eine besondere Fehleranfälligkeit auf der Hand liegt.
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