JurPC Web-Dok. 6/2012 - DOI 10.7328/jurpcb/20122717

AG München
Urteil vom 23.11.2011

142 C 2564/11

Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers

JurPC Web-Dok. 6/2012


 

Leitsatz (der Redaktion)

Die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers gemäß der Entscheidung des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08, "Sommer unseres Lebens", gilt erst recht, wenn eine Verbindung zum Internet mittels Kabel erfolgt sein sollte, solange feststeht, dass die Quelle der Urheberrechtsverletzung der Internetanschluss des Anschlussinhabers ist. Der Vortrag, der Anschlussinhaber habe am Tag der Verletzung kein internetfähiges Endgerät und keinen WLAN-Router besessen, vermag die tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers daher alleine nicht zu entkräften.

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[online seit: 17.01.2012]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, AG, Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers - JurPC-Web-Dok. 0006/2012