AG Bergisch Gladbach |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Die in einem Facebook-Chat erfolgten Äußerungen "3.500,00 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre..." und "eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein" stellen Ehrverletzungen dar, deren rechtliche Beanstandung und Verfolgung durch einen Rechtsanwalt zu einem ersatzfähigen Schaden führt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Äußerungen in einem geschützten Bereich von Facebook erfolgt sind. |
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[online seit: 10.01.2012] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Bergisch Gladbach, AG, Ersatz von Rechtsanwaltskosten nach Ehrverletzung über Facebook-Chat - JurPC-Web-Dok. 0004/2012 |