JurPC Web-Dok. 167/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/20102510155

AG Fürth
Urteil vom 11.08.2009

360 C 2779/08

Fehlerhafte Preisangabe im Internet-Shop

JurPC Web-Dok. 167/2010


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Geht bei einem Internet-Shop am 25.09.2007 eine Bestellung für einen mit einem fehlerhaften Preis ausgezeichneten LCD-Fernseher ein und bemerkt der Shop-Betreiber die fehlerhafte Preisauszeichnung bereits in den Mittagsstunden des 25.09.2007, versendet aber dennoch am 27.09.2007 einen Brief per normaler Post, mit welchem er den Auftrag bestätigt, ist der Shop-Betreiber an den bestätigten geringeren Preis gebunden.

2. Ein Anfechtungsrecht wegen Irrtums steht dem Shop-Betreiber bei dieser Konstellation nicht zu, da es sich vorliegend um einen bewussten Willensmangel handelte, da dem Shop-Betreiber bereits am 25.09.2007 bekannt war, dass äußerer Erklärungswillen und innerer Geschäftswille auseinanderfallen. Dieser Fall ist nicht von § 119 Abs. 1 BGB erfasst.

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[online seit: 12.10.2010]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Fürth, AG, Fehlerhafte Preisangabe im Internet-Shop - JurPC-Web-Dok. 0167/2010