LG Bielefeld |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Musikverlage haben als verletzte Inhaber des Urheberrechts über ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten gemäß § 406 e Abs. 1 StPO. Überwiegende schutzwürdige Interessen der Beschuldigten oder anderer Personen stehen nicht entgegen. Die Abwägung der beiderseits gegenüberstehenden Interessen fällt zugunsten der Rechteinhaber aus (wird ausgeführt). |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 3829 KB) |
[online seit: 12.10.2010] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Bielefeld, LG, Akteneinsicht in Ermittlungsverfahren bezüglich Filesharing - JurPC-Web-Dok. 0166/2010 |