JurPC Web-Dok. 151/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/2010259151

Christopher Brosch *

Rezension Roggenkamp - Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government

JurPC Web-Dok. 151/2010, Abs. 1 - 24


Roggenkamp, Jan Dirk
Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government
1. Auflage 2010
Richard Boorberg Verlag
314 Seiten, broschiert
Preis: 48 €

Anmerkung der Redaktion:

JurPC veröffentlicht diese Rezension zusammen mit dem Inhaltsverzeichnis des Werkes und mit einer über 20-seitigen Leseprobe aus Kapitel 1, Abschnitt D "Web 2.0 und E-Government". Diese Auszüge werden nachfolgend als PDF-Dateien angeboten:

http://www.jurpc.de/jurpcaufsatz/Inhaltsverzeichnis-Roggenkamp.pdf
http://www.jurpc.de/jurpcaufsatz/Kapitel1-AbschnittD-Roggenkamp.pdf

JurPC dankt dem Autor sowie dem herausgebenden Richard Boorberg Verlag, Stuttgart, für die diesbezüglich gewährte Unterstützung.

Auch wenn die anfängliche Euphorie verflogen ist, schreitet die Entwicklung des E-Governments unaufhaltsam voran. Von der elektronischen Umgestaltung von Verwaltungsverfahren verspricht man sich verschiedene Vorteile. Häufig genannt werden die Verringerung von Durchlaufzeiten etwa durch den Wegfall von Transportzeiten, eine allgemeine Steigerung der Effizienz der Verwaltung oder eine kostengünstigere Langzeitspeicherung. JurPC Web-Dok.
151/2010, Abs. 1
Unabhängig davon, ob den erwarteten Verbesserungen durch eine Einführung von E-Government im Einzelfall eine nüchterne Betrachtung, insbesondere vor dem Hintergrund der praktischen Schwierigkeiten zahlreicher E-Government- Projekte in der Vergangenheit, gut tun würde, gibt es zu dem weiteren Ausbau von E-Government keine Alternative. Allein weil ein immer größerer Teil des Lebens in irgendeiner Form online stattfindet und große Teile der Kommunikation heute per E-Mail oder mittels anderer elektronischer Medien erfolgen, weil immer mehr Menschen das Internet nutzen[1], mittlerweile durch verschiedene mobile Geräte auch unterwegs, muss die Verwaltung auf den technologischen Fortschritt reagieren. Den sich auf Grund des technischen Fortschritts ergebenden technischen und rechtlichen Fragen (um nur eine zu nennen: die Frage der Vollständigkeit von Verwaltungsakten bei Verwendung von E-Mail) und den veränderten Erwartungen der Bürger müsste die Verwaltung sich stellen, auch wenn keine der erwarteten Verbesserungen durch eine E-Government-Einführung erreicht werden könnte - was glücklicherweise im Regelfall nicht zu befürchten ist. Abs. 2
Gleichzeitig trägt das WorldWideWeb, der praktisch wichtigste Internetdienst, mittlerweile die Versionsnummer 2.0 - das statische und unidirektionale Web 1.0 ist zum "Mitmachweb" namens Web 2.0 geworden. Abs. 3
Jan Dirk Roggenkamp hat in seiner in diesem Jahr erschienenen Arbeit das Zusammenspiel von Web 2.0 und E-Government untersucht. Besonders im Fokus der Untersuchung steht dabei Web 2.0 im kommunalen E-Government. Abs. 4
Entsprechend ihres Praxis orientierten Ansatzes folgt die Arbeit mit ihrer Gliederung in fünf Kapitel
  • Begriff und Telos,
  • Rechtskonforme Beschaffung,
  • Rechtskonforme Modellierung,
  • Rechtskonformer Betrieb und
  • Rechtskonformer Wettbewerb
  • den Planungs-, Aufbau- und Betriebsphasen einer Web 2.0-Plattform. Dabei ist diese Abfolge der Projektphasen eher in logischer als in chronologischer Hinsicht zu verstehen: Fragen der Modellierung und des Betriebs sollten nicht erst nach der Beschaffung angegangen werden - ganz im Gegenteil muss bei der Beschaffung schon bekannt sein, wie die Plattform gestaltet und betrieben werden soll.
    Abs. 5
    In dem ersten Kapitel seiner Arbeit setzt sich Roggenkamp mit den Begriffen Web 2.0 und E-Government auseinander, zunächst jeweils für sich genommen, dann in Kombination ("Web 2.0 und E-Government"). Abs. 6
    Sehr anschaulich ist seine Beschreibung der Funktionsweise des Web 2.0 durch das "Tom-Sawyer-Prinzip": Tom Sawyer[2] soll eines Tages den Zaun seiner Tante streichen. Da er den Zaun selbst nicht streichen möchte, vermittelt er anderen Kindern sehr erfolgreich, es gebe nichts Schöneres und Aufregenderes als eben diesen Zaun zu streichen. Daraufhin streichen die anderen Kinder den Zaun und überlassen ihm dafür sogar Geschenke als Gegenleistung. Der Satz "Does a boy get a chance to whitewash a fence every day?" könne, so Roggenkamp in seiner Arbeit, sinngemäß über sämtlichen Web 2.0-Angeboten stehen. Wann hat man schon einmal die Gelegenheit, an einer Online-Enzyklopädie[3] mitzuarbeiten? Abs. 7
    E-Government interpretiert der Verfasser in erster Linie als "Better Government", d.h. als mehr als lediglich die elektronische Abbildung von Verwaltungshandeln: Abs. 8
    "So wie der Mensch als Nutzer im Mittelpunkt des hier favorisierten Web 2.0 Begriffes steht, ist der Bürger in den Mittelpunkt des E-Government zu rücken[4]." Abs. 9
    In diesem Sinne sei Web 2.0 im E-Government gerade für Kommunen als Selbstverwaltungskörperschaften relevant. Ziel soll hier die Schaffung einer auch unabhängig von konkreten Verwaltungskontakten nutzbaren "Bürgercommunity" sein, grob vergleichbar mit den zahlreichen im Internet vorhandenen Communities bzw. sozialen Netzwerken. Abs. 10
    Das zweite Kapitel betrifft die zum Betrieb einer Web 2.0-Plattform notwendige Beschaffung von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen. Neben, gewissermaßen als Grundlage, allgemeinen Fragen des IT-Vergaberechts behandelt die Arbeit hier spezielle und sehr an der Praxis orientierte Fragestellungen der Beschaffung einer Web 2.0 E-Government Plattform. Abs. 11
    Besprochen wird etwa die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung bei der Beschaffung von kostenfrei im Internet verfügbarer Open Source Software einschließlich Installations- und Konfigurationsleistungen. Hier dürfe keine künstliche Aufspaltung erfolgen, die gesamte Leistung müsse als Einheit betrachtet werden. Die eventuell gewünschte Anforderung, Open Source Software zu verwenden, einschließlich möglicher Rechtfertigungen (höhere Sicherheit, Offenheit für zukünftige Entwicklungen), wird ebenfalls behandelt. Eine pauschale Beschränkung auf Open Source Software sei nur schwer vorstellbar und im Einzelfall besonders zu begründen. Abs. 12
    Als weiteres Problemfeld stellt die Arbeit vor dem Hintergrund von Sponsoring und Werbung die Verwendung von (vermeintlich) kostenfreien Diensten wie Google Maps[5], die aber untrennbar mit Werbung ("Powered by Google") für ein Unternehmen verbundenen sind, dar und kommt hier zu dem Ergebnis, dass vor der Einbindung eines derartigen Dienstes ein Vergabeverfahren durchzuführen ist. Abs. 13
    Die rechtskonforme Modellierung, die in dem dritten Kapitel der Arbeit dargestellt wird, betrifft insbesondere die Vorgaben der Barrierefreiheit - im Bund durch die BITV, in den Ländern durch entsprechende landesrechtliche Vorschriften. Abs. 14
    Einzelne Problembereiche der Barrierefreiheit - zeitgesteuerte Inhaltsänderungen, Verwendung von Tabellen, aber auch die Verwendung "neuer" Technologien wie Flash oder Ajax - werden auch für Nicht-Experten verständlich beschrieben. Roggenkamp kommt zutreffend zu dem Ergebnis, dass eine barrierefreie Gestaltung der Web 2.0 - Plattform keinen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten muss. Abs. 15
    Das folgende Kapitel "Rechtskonformer Betrieb" betrifft Fragen der Haftung, denen sich der Plattformbetreiber stellen muss, deren gesetzliche Begrenzung durch das TMG sowie Strategien zur Haftungsvermeidung. Gerade das auf Benutzerinhalte basierende Web 2.0 bietet insbesondere durch die - jedenfalls gefühlte - Anonymität der Nutzer eine Fülle an bisher nicht gekannten Haftungsfragen. Abs. 16
    Die Arbeit beinhaltet in diesem Kapitel die Darstellung der in diesem Bereich ergangenen umfangreichen Rechtsprechung, die, so der Verfasser, den Betreiber in der Tendenz in die Rolle eines "Schnellrichters" drängen möchte. Hinsichtlich der Haftungsvermeidung stellt die Arbeit deutlich heraus, dass von einer proaktiven Überwachung von Foren und anderen Bereichen mit nutzergenerierten Inhalten abzuraten ist. Unerwünschte von Nutzern erzeugte Inhalte lassen sich stattdessen von vornherein durch eine "Senkung des Anonymitätslevels" reduzieren. Abs. 17
    Das fünfte und letzte Kapitel der Arbeit behandelt den rechtskonformen Wettbewerb einer kommunalen Web 2.0-Plattform. Besonders in diesem Kapitel zeigt sich der kommunale Bezug der Arbeit. Abs. 18
    Grundsätzlich kann eine Kommune ihre Verwaltungsdienstleistungen um kommerzielle Angebote erweitern, eine wirtschaftliche Tätigkeit ist der Kommune grundsätzlich erlaubt. Jedoch müsse die jeweils einschlägige Gemeindeordnung und deren Regelungen zur wirtschaftlichen Tätigkeit beachtet werden. Ergänzende wirtschaftliche Angebote der Kommune müssen durch einen inhaltlichen Gebietsbezug - trotz der weltweiten Abrufbarkeit im Internet - territorial begrenzt sein. Abs. 19

    Lesenswerte Arbeit

    Roggenkamp gelingt in seiner Arbeit die Darstellung komplexer Rechtsfragen im Grenzbereich zur IT in sehr überzeugender Weise. Dabei ist die Arbeit gleichzeitig auch in hohem Maße Praxis tauglich. Abs. 20
    Sie besticht durch eine anschauliche Sprache - das "Tom-Sawyer-Prinzip", der Plattformbetreiber als "Schnellrichter" - , die auch für technische Laien stets verständlich bleibt. Zahlreiche Fußnoten (über 1300) ermöglichen die Vertiefung von Einzelfragen. Abs. 21
    Aktuelle Rechtsentwicklungen berücksichtigt die Arbeit durch mehrere als "Update" gekennzeichnete Einschübe. Abs. 22
    Die Arbeit ist ihrer Zeit voraus - Web 2.0-Plattformen sind im E-Government weiterhin die Ausnahme. Aber gerade daher kann sie für zukünftige Projekte als ein erstklassiger Wegweiser durch die vielschichtigen Rechtsfragen dienen, die sich vor und bei dem Betrieb einer E-Government-Web 2.0-Plattform ergeben. Abs. 23
    Nicht ganz einleuchten will jedoch, wieso sich die Arbeit - jedenfalls dem Titel nach - auf kommunale Web2.0-Plattformen beschränkt. Ein großer Teil der behandelten Probleme - mit einer kleinen Einschränkung bezüglich Kapitel 5 - betrifft in gleicher Weise Web 2.0-Plattformen, deren Betreiber ein Land oder der Bund ist. Die Arbeit hat also einen weit größeren potentiellen Leserkreis, als der Titel nahelegt. Schade wäre es, wenn auf Grund des gewählten Titels potentielle Käufer der Arbeit auf die Investition verzichteten.
    JurPC Web-Dok.
    151/2010,Abs. 24

    Fußnoten:

    [1]  2009 nutzten 67,1 % der Erwachsenen ab 14 Jahren in Deutschland das Internet zumindest "gelegentlich"; media perspektiven 7/2009, 335; online abrufbar http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/fileadmin/Online09/Eimeren1_7_09.pdf
    [2]  Mark Twain, The Adventures of Tom Sawyer, 2. Kapitel; abrufbar über das Project Gutenberg: http://www.gutenberg.org/files/74/74-h/p1.htm#c2
    [3]  http://de.wikipedia.org
    [4]  Roggenkamp, Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government, S. 73
    [5]  http://www.google.com/apis/maps/
    * Der Autor ist Referent in der beim Bundesministerium der Justiz eingerichteten Projektgruppe "Elektronische Akte in Strafsachen". Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.
    [ online seit: 14.09.2010 ]
    Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
    Zitiervorschlag: Brosch, Christopher, Rezension Roggenkamp - Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government - JurPC-Web-Dok. 0151/2010