JurPC Web-Dok. 105/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/2010255107

AG Frankfurt a.M.
Urteil vom 16.04.2010

30 C 562/07 - 47

Beweiswert der durch die Software "Filesharing Monitor" im Rahmen von Filesharing-Verfahren gewonnenen Ergebnisse; Anscheinsbeweis

JurPC Web-Dok. 105/2010


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Da der Sachverständige in dem vorliegenden Verfahren festgestellt hat, dass mit Hilfe der Software "Filesharing-Monitor" zuverlässig festgestellt werden könne, von welchem hinter einer bestimmten IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber eine bestimmte Datei zum Herunterladen angeboten wird und der Sachverständige lediglich die theoretische Möglichkeit von Fehlerquellen (Verfälschen von IP-Adressen, Produzieren des gleichen Hashwertes) bejaht hat, diese Möglichkeiten aber praktisch ausgeschlossen hat, ist von einer Beweissicherheit der durch die Software gewonnenen Ergebnisse im Sinne des § 286 ZPO auszugehen.

2. Steht fest, dass die Rechtsverletzung über einen bestimmten Internetanschluss begangen worden ist, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der jeweilige Inhaber des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sei es dadurch, dass er sie in eigener Person vorgenommen hat, oder sei es dadurch, dass er Dritten die Rechtsverletzung dadurch ermöglicht hat, dass er ihnen Zugang zu dem ungesicherten Internetanschluss gewährt hat.

Hinweis der Redaktion:
1. Die Entscheidung wurde eingesandt von RA Florian Frisse, Kanzlei Kornmeier & Partner, Frankfurt a.M.
2. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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[online seit: 25.05.2010]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., AG, Beweiswert der durch die Software "Filesharing Monitor" im Rahmen von Filesharing-Verfahren gewonnenen Ergebnisse; Anscheinsbeweis - JurPC-Web-Dok. 0105/2010