JurPC Web-Dok. 104/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/2010255105

LG München I
Beschluss vom 08.02.2010

13 T 24151/09

Zuständigkeit bei Klagen nach dem UKlaG

JurPC Web-Dok. 104/2010


 

Leitsatz (der Redaktion)

 § 6 UKlaG sieht für Klagen nach dem Gesetz die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts vor. Dies gilt nach § 6 Abs. 3 UKlaG aber nicht für Klagen, die einen "Anspruch der in § 13 bezeichneten Art" zum Gegenstand haben. Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 UKlaG gilt nach der Gesetzessystematik auch für die Fälle des § 13 a UKlaG, so dass hierfür somit die allgemeinen Zuständigkeitsregeln gelten.

Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wurde eingesandt von RA Dr. Ingo Friedrich, Babenhausen.

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[online seit: 18.05.2010]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München I, LG, Zuständigkeit bei Klagen nach dem UKlaG - JurPC-Web-Dok. 0104/2010