JurPC Web-Dok. 102/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/2010255104

LG Bonn
Urteil vom 22.12.2009

11 O 92/09

Preisangaben für SDSL-Leitungen

JurPC Web-Dok. 102/2010


 

Leitsätze (des Einsenders)

1. Bei der Lektüre von Preisangaben im Internet geht der Verbraucher davon aus, dass die angegebenen Preise die Umstatzsteuer enthalten.

2. Wird die beworbene Leistung ausdrücklich unter den ausdrücklichen Vorbehalt einer Anfrage und der Standortabhängigkeit gestellt und die Preisangabe lediglich als Beispiel ("ab") aufgeführt, ist für den Adressaten klar, dass es sich hier nicht um einen konkreten Endpreis handelt. Es genügt dann, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Umsatzsteuerhinweis im späteren Verlauf der Kaufabwicklung, allerdings vor seiner Entscheidung zur Bestellung der Leistung, erfährt.

3. Kommen nach dem Zuschnitt der Leistung (hier SDLS-Leistung) nur Gewerbetreibende als potentielle Interessenten in Betracht, greift der Schutz der PAngV nicht ein.

4. Für die in § 5 Abs. 1 Ziff. 5 TMG geschuldete leicht erkennbare Angabe des Handelsregisters reicht die Angabe der Abteilung (hier HRB), der Nummer und des Orts des Registergerichts. Eine juristische Erläuterung des Kürzels "HRB" geht über den Schutzzweck des § 5 Abs. 1 Ziff. 5 TMG hinaus und braucht nicht zu erfolgen. 

Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wurde eingesandt von RA Tim O. Becker, Hamburg. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

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[online seit: 18.05.2010]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bonn, LG, Preisangaben für SDSL-Leitungen - JurPC-Web-Dok. 0102/2010