JurPC Web-Dok. 77/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/201025479

LG Leipzig
Urteil vom 07.10.2009

05 O 1508/08

Anspruch auf Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung

JurPC Web-Dok. 77/2010


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Kommt es für die Verwirkung der Vertragsstrafe darauf an, ob eine Vervielfältigung des Werkes vorliegt, ist eine solche Handlung schon in dem Verfügbarhalten auf einem Server zu sehen. Unerheblich ist, ob die dazu führende positive Handlung bereits vor Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt ist, da der Erfolg bis zur tatsächlichen Löschung fortwirkt.

2. Bei der Formulierung des Vertragsstrafeversprechens nach neuem Hamburger Brauch ist § 315 BGB anwendbar. Bei dem dabei anzulegenden Maßstab kommt es nicht nur auf die Abschreckungswirkung der Vertragsstrafe an, sondern auch auf den Gesamtumfang der Verletzungshandlung, den Grad des Verschuldens des Verletzers und die Gefährlichkeit der Zuwiderhandlung für den Gläubiger.

3. Parallel zur Vertragsstrafe kann kein Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie verlangt werden, wenn Interessenidentität gegeben ist und insoweit eine Verrechnung zwischen der Vertragsstrafe und dem konkreten Schadensersatz stattzufinden hat.

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[online seit: 13.04.2010]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Leipzig, LG, Anspruch auf Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung - JurPC-Web-Dok. 0077/2010