JurPC Web-Dok. 76/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/201025478

LG Hannover
Urteil vom 19.11.2009

25 O 10/09

Keine Wettbewerbswidrigkeit der Praxis der Abmahnungen in Filesharing-Fällen

JurPC Web-Dok. 76/2010


 

Leitsatz (der Redaktion)

Die Praxis von Rechtsanwaltskanzleien, die Rechteinhaber in sog. Filesharing-Fällen vertreten und die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Pauschalsumme von z.B. 450,- Euro zur Abgeltung der zivilrechtlichen Ansprüche verlangen, ohne dass nach Ansicht der abmahnenden Kanzleien die Möglichkeit der Deckelung der Abmahnkosten nach § 97 a Abs. 2 UrhG in Betracht kommen soll, verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, da jedenfalls eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß der Beispielsliste in § 3 Abs. 3 UWG nicht gegeben ist.

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[online seit: 13.04.2010]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hannover, LG, Keine Wettbewerbswidrigkeit der Praxis der Abmahnungen in Filesharing-Fällen - JurPC-Web-Dok. 0076/2010