JurPC Web-Dok. 50/2010 - DOI 10.7328/jurpcb/201025345

Alexander Konzelmann *

RECHTSINFORMATIK:  Tagungsbericht IRIS 2010

JurPC Web-Dok. 50/2010, Abs. 1 - 30


Konzelmann, Alexander
In Salzburg fand von 25. bis 27. Februar 2010 das 13. internationale Rechtsinformatik-Symposion (IRIS 2010) statt. Es handelt sich um eine der größten und bedeutendsten Tagungen auf dem Gebiet der Rechtsinformatik und sie konnte in den letzten Jahren ihren Rang sichern. DieVeranstalter um die Hauptverantwortlichen Erich Schweighofer, Friedrich Lachmayer, Dietmar Jahnel, Peter Mader, Anton Geist und Ines Staufer haben ein über vierzigköpfiges Wissenschaftlerteam zur Betreuung der Sessionen, Workshops, Diskussionen und des Tagungsbandes gewonnen. Die veranstaltenden Institutionen rekrutieren sich unter anderem aus Arbeitsgruppen der Universitäten Wien und Salzburg, aus privatrechtlichen Vereinen zur Förderung der Informatik, aber auch aus dem Juristenverband und dem österreichischen Rechtsinformationssystem (RIS). JurPC Web-Dok.
50/2010,   Abs. 1
Die Themenbereiche der Sessionen berühren das Urheberrecht, die Rechtstheorie, die Telekommunikation, noch immer die e-Materien (e-Government, e-Justice, e-Democracy, e-Taxation, e-Publishing, e-Learning, e-Commerce, etc.), die aber in den nächsten Jahrzehnten ihr "e" mangels Alternativen wohl verlieren könnten ("old-Government"?) sowie den Datenschutz, die schlichte Anwendungsprogrammierung als ursprüngliches Herz der Rechtsinformatik, aber auch die Rechtsvisualisierung und Science Fiction. Tagungsort sind Räume im Toscanatrakt der Juridischen Fakultät in Salzburgs Altstadt. Etwa 150 Vorträge in meist sieben parallelen Arbeitskreisen innerhalb von zweieinhalb Tagen fordern die Aufnahmefähigkeit der Tagungsteilnehmer heraus. Schon aus diesem Grund kann ein Bericht nur subjektiv bevorzugte Themen schlaglichtartig benennen. Im Übrigen sei auf den Tagungsband verwiesen, der bereits erschienen ist. Abs. 2
Im Arbeitskreis "Rechtsinformationen" ging es um Varianten des e-Publishing, insbesondere um Neuentwicklungen bei der online-Stellung von juristischen Datenbanken. Abs. 3
Angela Stöger-Frank berichtete über das Projekt FinDok, eine Dokumentation von Erlässen und Entscheidungen, welche die österreichische Finanzverwaltung für ihre eigenen Bediensteten sowie zur Information für Bürger und vor allem Steuerberater unter https://findok.bmf.gv.at zur Verfügung stellt. Die Überprüfung einer finanzamtlichen Entscheidung in erster Instanz erfolgt in Österreich durch eine dem Ministerium unterstehende Stelle, den "Unabhängigen Finanzsenat" UFS. Dessen Entscheidungen (ca. 5000 jährlich) und die anfallenden Dokumente aus dem Express-Antwort-Service müssen aufgrund gesetzlicher Vorgabe dokumentiert und online nachgewiesen werden. Das Besondere an dieser umfassenden Dokumentation seien die direkten Links zu zitierten Fundstellen aus anderen online-Datenbanken und vor allem eine Vernetzung der Leitsätze (österr.: Rechtssätze), die dasselbe Thema behandeln. Abgerundet werde die Dokumentation durch Querverweise mit redaktionellen Erweiterungen wie "abweichend von ...", "ähnlich wie ...", "vgl. ...", "gehört zu Vorschriftennovelle XY", "veröffentlicht in: (Fundstellen)", "angefochten vor ..." . Dies erleichtere die vollständige Information für die Nutzer und vermeide redundante Arbeiten bei der Verwaltung. Abs. 4
Marius Roth von der Universität Fribourg (CH) thematisierte "GovDat", ein neues umfassendes Rechtsportal der Schweiz. Horizontal sollen die Rechtsquellen der Kommunen, der interkommunalen Verträge, der Kantone, der interkantonalen Verträge, des Bundesrechts, und der internationalen Verträge erschlossen werden. Thematisch werden Entscheide, Vorschriften und Gesetzgebungsmaterialien in die Sammlung einbezogen. Die Daten bleiben dezentral auf ihren jeweiligen Servern und unter ihren proprietären Anwendungen, werden aber durch zentralisierte Suchmaschinen mit vereinheitlichender Trefferlistenausgabe erschlossen. Dazu ist es notwendig, eine minimale identische Metadatenstruktur aufzubauen. Das bereits laufende Vorgänger-Projekt "LexFind" soll dazu neu skaliert werden. Die Projektsteuerung obliegt auf staatlicher Seite einer Kooperation aller kantonalen Justizministerien. Die Beziehung dieses Projektes zu den Seiten mit Rechtsinformationen unter www.admin.ch waren nicht Thema des Vortrags. Abs. 5
Alexander Konzelmann vom Richard Boorberg Verlag stellte ein neuartiges Druckerzeugnis vor, das als individuelles Gesetzbuch im printing on demand-Verfahren über Nacht erstellte Gesetzbuch, dessen Bestellung ab sofort über die Webseite gesetzbuch24.de möglich sei. Der Benutzer könne aus über 8000 Vorschriften bzw. aus vorgefertigten Zusammenstellungen nach Rechtsgebieten, Berufsgruppen oder Lebenslagen "seine" Vorschriften auswählen, die dann den Inhalt des Buches ausmachen. Der Bucheinband sei individuell beschriftbar. Das fertige Buch komme per Post und enthalte die konsolidierten Gesetze auf jeweils aktuellem Stand. Abs. 6
Über Chancen und Risiken beim Betrieb von Weblogs als Marketinginstrument einer Großkanzlei am Beispiel von DLA-Piper (Technology & Sourcing Blog) unter http://blog.dlapiper.com/detechnology/ berichtete Joachim Notholt (München). Die Risiken der Erzeugung von Langeweile, einer Abwehrhaltung ("alles Kommerz"), der Reduktion der Kanzlei auf den Blog oder des mangelnden Durchhaltens (Eintagsfliege) müssten bewusst bekämpft werden. Dann überwögen die Chancen, über positive Google-Effekte und Verweise in anderen Blogs seine Präsenz und Kompetenz bei Leuten ins Bewusststein zu rufen, die über die Einschaltung von Rechtsanwälten zu entscheiden haben. Abs. 7
Lothar Hofmann von HLAW legal solutions erwog, ob bei einer für kleine Kanzleien ungünstigen bzw. prohibitiven Preisgestaltung durch Rechtsdatenbanken via Kartellrecht ein Kontrahierungszwang eingefordert werden könne, stellte aber fest, dass derzeit die Angebotsstrukturen in Österreich nicht (mehr) diskriminierend seien. Abs. 8
Ralf Zosel zeigte die Beck-Community, vor allem den Beck-Blog mit Autoren-Inhalten unter Verlagskontrolle sowie die Anmerkungen, Forenbeiträge etc. aus der Community mit user generated content, also nicht qualitätsgesichertem Inhalt "von außen". Er hob hervor, dass sich die viele Arbeit mit jeder einzelnen Äußerung durchaus mehr lohne als das Verbieten von Kommentaren. Abs. 9
Ein update zum bereits 2009 präsentierten Projekt http://kb-law.info brachten Andreas Wiebe und Martin Heigl von der Universität Göttingen. Es handelt sich um eine sogenannte knowledge-base zum Thema Urheberrecht. Sie ist mehrsprachig, frei zugänglich, offen für Beiträge Dritter und bedient mit etwa 100 tiefgehenden Fragen und ausführlichen Antworten Weiterbildungsbedarf zum Urheberrecht in Österreich, Deutschland, England, USA und Spanien. Abs. 10
Im Plenum hielt Arthur Winter einen Vortrag zum Thema "Das Unternehmensserviceportal als Umsetzung des One-Stop-Shop-Ansatzes". Es geht bei diesem Projekt letztlich darum, einen einheitlichen online-Ansprechpartner in der gesamten öffentlichen Vewaltung für Unternehmen zu schaffen, unabhängig von den jeweiligen gebietskörperschaftlichen oder örtlichen Zuständigkeiten. Erst auf einer zweiten Ebene soll der konkrete Adressat relevant werden. Gerade in der Kommunikation mit Unternehmen erhofft der Referent, ehemaliger Sektionschef (dt.: ~ Ministerialdirigent) im Bundesfinanzministerium erhebliche Einsparpotenziale auf beiden Seiten. Alleine gesetzliche Informationspflichten gegenüber Staat und Konsumenten verursachen in Österreich jährlich 230 Millionen Vorgänge, die unterschiedlichste Kommunikationskanäle beschreiten und an vielen Stellen Kosten entstehen lassen. Bereits der Aufbau einer einheitlichen Informationspflichten-Datenbank als online-System, auf der alle Unternehmer identifizierbar ihre erforderlichen Informationen hinterlegen können, sodass jede Behörde und jeder Verbraucher nur noch auf einer Adresse online die öffentlich zu machenden Angaben abholen kann, würde so ein Portal rechtfertigen. Hinzu komme, dass der EU-rechtlich geforderte einheitliche Ansprechpartner damit auch national geschaffen wäre und dass man Unternehmensregister, eventuell das Firmenbuch (dt.: Handelsregister), FinanzOnline, das zentrale Melderegister, Statistikämter und Sozialversicherungskommunikation an so ein Kommunikationsportal anhängen könnte, ohne dass neue Anmeldungen und neue Plattformen und Sicherheitsschnittstellen zu bedienen wären. Zwar gibt es noch Anlaufschwierigkeiten, weil z.B. die Unternehmen in Österreich nicht einheitlich definiert und auch nicht über einen durchgehenden Schlüssel identifizierbar sind. Aber man hat dennoch bereits ein Gesetz erlassen und für die Kommunikation über das Unternehmensserviceportal das Finanzministerium als Träger beauftragt, die Bundesrechenzentrum GmbH (100% in Staatshand) als Betreiberin zu beauftragen. Dies lag nahe, denn das BRZ betreibt bereits vergleichbare Kommunikationsplattformen mit Erfolg. Alle Unternehmensdaten, die dann einmal bewusst über diese Plattform an den Staat gegeben worden sind, können denjenigen Behörden, die sie zu Aufgabenerfüllung benötigen direkt weitergereicht werden, sodass verfahrensübergreifend einheitliche Stammdaten zur Verfügung stehen. Das Unternehmensserviceportalgesetz USPG findet sich im öBGBl. I Nr. 52/2009. Um klar zu machen, worin eine Kommunikationsplattform zu bestehen hat, enumerierte der Referent außer den anzuhängenden Datenbanken die Webserver-Schnittstelle, die Hotline, das Usermanagement, das Rollenmanagement, die notwendige Einheitlichkeit der Schnittstelle zu den Unternehmen und sagte, eMail alleine sei eine Scheinlösung, aber keine e-Government-Anwendung. Abs. 11
Im Arbeitskreis "Juristische Suchtechnologien" sprach Jörg Reichert über eine juris-Vorschlagsliste. Es handelt sich dabei um die Liste der möglichen Eingaben in eine Suchezeile, noch bevor der Nutzer überhaupt aktiv eine Suchanfrage abgeschickt hat. Juris hat dazu nicht nur seine Datenbestände durchforstet und mit Rankingfunktionen für eine Millisekunden-Auflistung vorbereitet, sondern auch die Nutzerprofile ausgelesen, sodass einem Nutzer, der nur Arbeitsrecht abonniert hat, bei Eingabe eines "A" sogleich die Arbeitsrechtliche Praxis, abgekürzt "AP" als Topeintrag vorgeschlagen wird, einem anderen Nutzer aber nicht. Der Relevanzmechanismus folge der Frage, wie oft ein Begriff innerhalb der vom gerade aktiven Nutzer abonnierten Dokumente vorkomme. Abs. 12
Franz Kummer aus Bern beschrieb positive Erfahrungen mit automatischer Textannotation und Suchunterstützung, mit dem Ansatz, zuerst einmal einen größeren Thesaurus von Deskriptoren für die vorhandene Datensammlung anzulegen. Sein Beispiel waren die Entscheidungen des Bundesstrafgerichts, erschlossen von Weblaw unter http://bstger.weblaw.ch . Der eingesetzte Thesaurus jurivoc umfasst 9000 Einträge und 18000 Synonyma und sorgt für ein automatisiertes Meta-Tagging der Volltexte. Für die Zwecke der Schweiz ist er dreisprachig gehalten. Außerdem werden ein Rechtsgebiete-Inhaltsbaum und die systematische Gliederung der gesamten Bundesrechtssammlung der Schweiz mit jedem Volltext abgeglichen, während dieser in die Datenbank gelangt. Damit erhöhen sich die Chancen auf vollständiges Retrieval und die Generierung einer sinnvollen suggest-Liste während der Sucheingabe enorm. Abs. 13
Jörg Reichert und Ralph Hecksteden von der europäischen EDV-Akademie des Rechts präsentierten das Wissenmanagement in der elektronischen Akte anhand eines Prototyps. Der Prototyp wird entwickelt für den Internationalen Strafgerichtshof und bildet dessen Case-Matrix ab. Der Client läuft im Browser, die Webapplikation benötigt also keinerlei clientseitige Installation. Die einfache GUI ist tablet-PC-fähig. Die Anzeige der Dokumente erfolgt in PDF, meist in PDF-A mit automatischer Zeichenerkennung und hinterlegten Volltexten im Hintergrund. Es finden keine Manipulationen der Originale statt. Die Sortierungen und Anmerkungen finden auf virtuell darübergelegten Folien statt. Die Daten liegen zentral auf einem Server, die Akte wird nicht physikalisch bewegt. Die Grundidee ist die Aufarbeitung der Dokumente zu einer Handakte, indem Schnipsel aus verschiedenen Programmen zu Tatbestandsmerkmalen ohne Programmwechsel zugeordnet werden können. Man kann dazu derzeit mit Neonstift anleuchten, handschriftliche Vermerke zeichnen, virtuelle Post-Its befestigen, Anmerkungen wieder ausradieren. Der eigentliche Kern der Anwendung aber sei ein Annotationstool mit einem Farbensystem. Jeder Farbe könne eine Bedeutung beigemessen werden. Alle gleichfarbig markierten Aktenschnipsel können als Exzerpt hintereinander angezeigt werden. Auf diese Weise wurde im konkreten Fall die Relationstechnik abgebildet, indem einzelnen Aktentexten fünf Farben für die Prozessstation, die Kläger-, Beklagten-, Beweis- und Tenorierungsstation zugewiesen wurden. Außerdem könne eine automatische Verweiserkennung mit selbst definierbaren Suchmustern und Linkzielvorgaben für bestimmte Treffergruppen gestartet werden (vgl. IRIS 2009). Die Entwickler suchen zu Testzwecken noch lebensnahe Demo-Akten ohne Anonymisierungsbedarf. Abs. 14
Über die juristische Fachdatenbank Linde-online berichtete Matthias Kraft. Die Technik solle einfach und günstig sein, aber vor allem sich an Nutzerszenarios orientieren. Dies bedeute, dass z. B. beim Prozess "Nachschlagen" eine on-the-fly-Zitateverlinkung erfolge, beim Suchen einem primitiven "Google"-Einstieg ein intelligentes Ranking und mehrere Filteroptionen folgten und dass im Szenario "Weitersuchen" Passivzitate und eine buchähnliche Navigation angeboten würden. Abs. 15
Mit Taxonomien, Ontologien und Thesauri als Voraussetzung für bessere online-Rechercheergebnisse beschäftigte sich Roman Huditsch von LexisNexis. Obwohl nur die Hälfte der Nutzer via Volltextsuche zu ihren Rechercheergebnissen gelange, führe die sachgerechte mehrstufige Verschlagwortung noch immer ein Schattendasein. Beim Aufbau der notwendigen Begriffsstrukturen mithilfe von Text-Mining seien die sechste und siebte Stufe sehr zeitkritisch, denn sie erforderten Spezialkenntnisse und umfassten viele hundert Einträge. Die Erstellung der Zuordnungen zum Thesaurus müsse dann möglichst weitgehend automatisiert erfolgen. Die anschließende Diskussion ergab noch, dass die Metadaten nicht im Klartext in die Recherchen eingebunden werden sollten, um die Nutzer nicht zu überfordern, sondern dass diese Einbeziehung durch die Retrievalsoftware im Hintergrund erfolgen solle (Jörn Erbguth). Matthias Kraft erinnerte noch daran, die vorhandenen Strukturen von positiven Gesetzen mit Paragraphen und die in Kontinentaleuropa stets präsenten römisch-rechtlichen Grundgliederungen nicht zu vergessen, sondern als quasi natürliche Vorsortierungen ebenfalls als Strukturbäume zu benutzen. Diese Errungenschaft werde manchmal mit Blick auf CaseLaw-Rechtsordnungen unterbewertet. Abs. 16
Im Arbeitskreis "Anwendungen" stellte Burkhard Schafer von der Universität Edinburgh Ideen für juristische Expertensysteme vor, die als persönliche Stellvertreter eines Verstorbenen agieren könnten. Sie sollten zu Lebzeiten durch das Individuum - wie eine Diktiersoftware auf seine Stimme - auf seine ethisch-moralischen Grundwerte "trainiert" werden, durch die Lösung fiktiver Grenzfälle, sodass postmortal (oder im Falle der Anwendung einer Patientenverfügung) noch hilfsweise zur Ergänzung vorhandener schriftlicher Erklärungen weitere Anhaltspunkte über den mutmaßlichen Willen vorliegen. Anton Geist legte Schwächen offen, die eine 1:1-Portierung von Kommentarwerken in eine online-Umgebung mit sich bringen und forderte anhand konkreter Beispiele eine kritischere Herangehensweise bei einem solchen Medienwechsel. Felix Gantner berichtete über die elektronische Verfahrensabwicklung im österreichischen Asylgerichtshof, für die ein flexibel erweiterbares, XML-basiertes Formularsystem mit unmittelbarem PDF-output eingerichtet wurde, das die Anwender selbst bei Bedarf um weitere Formulare für wiederkehrende Textdokumente erweitern können. Diese Eigenentwicklung sei letztlich günstiger gewesen als die Zahlung von Jahreslizenzen an einen Standardsoftware-Anbieter. Abs. 17
Beim Themenkomplex "e-Commerce" rückte vorübergehend eine dunkle Seite in den Vordergrund. Martin Heigl vom Dachverband der österreichischen Serviceprovider beleuchtete Rechtsprobleme der aktuell in Kraft getretenen Möglichkeit für Zugangssperren gegen Kinderpornographie. Die gesetzlich vorgesehenen Sperrfunktionen seien relativ teuer in der Umsetzung, aber jeweils technisch einfach zu umgehen. DNS-Sperren würden mit offenen DNS-Servern oder mit DNSSEC umgangen, IP-Adresssperren mit open proxies, URL-Filter mithilfe von TOR-Netzwerken, Inhaltsfilter z.B. durch Verschlüsselung. Letztlich würden nur Löschungen, Aufklärungsarbeit und client-seitige Filter helfen. Der Referent stellte den Stopline-Meldedienst vor, der auch ausländische Kooperationspartner hat. Abs. 18
Über die "virtuelle Hauptversammlung" referierte Ines Staufer von der Universität Salzburg. Abs. 19
Die entsprechende europäische Richtlinie erlaube die Cyber-Versammlung, die österreichische Umsetzungsvorschrift stelle sie ins Ermessen der Gesellschafter. Die Welt der Hauptversammlung als Sitz der Aktionärsdemokratie sei im Wandel. Abs. 20
Über Stolpersteine bei der werblichen Nutzung des Social Web durch Unternehmen berichteten Peter Leitner und Thomas Grechenig von der TU Wien. Die meist genutzten Plattformen seien twitter, facebook, youtube und sogenannte corporate blogs. Nachdem sich Firmen wie Calvin Klein (ckin2u), Jack Wolfskin (DaWanda), Belkin (Bayard) sowie Fastfoodketten mit Mitarbeitern, die auf youtube in Friteusen badeten zum Teil völlig unverschuldet blutige Nasen geholt haben, formulierten sie mehrere Anweisungen in Checklistenform: Abs. 21
  • Strategieentwicklung top-down,
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter,
  • Richtlinienaufstellung hinsichtlich Schreibrechten auf Social-Web-Seiten,
  • Kampagnenüberwachung,
  • vorab-Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs,
  • im Falle eines Falles Güterabwägung und Kompromissbereitschaft,
  • Aufbau von internem Expertenwissen.
Abs. 22
Karin Gubi von der Universität Wien rief zu sensiblem Umgang mit personalisierbaren Daten beim sogenannten smart-metering auf. Es handelt sich dabei um eine Echtzeitüberwachung von Wärme-, Strom-, Gas- oder Wasserverbrauch mit modernen Messgeräten, die via Funk bidirektional kommunizieren können. Diese Geräte werden derzeit installiert, u. a. zur Umsetzung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/32/EG sowie der Richtlinie 2002/91/EG und die Methode wurde in Italien bereits eingesetzt, nicht etwa um die Energieeffizienz von Neubauten zu testen, sondern um in Fällen von vermuteter Entwendung elektrischer Energie zu ermitteln. Abs. 23
Im Arbeitskreis zum Thema "e-Rechtssetzung" referierte Günther Schefbeck über Zyklen der Rechtsinformatik, und stellte insbesondere für IT und Rechtssetzung folgende Entwicklungszyklen und aktuelle legistische Aufgaben fest: Abs. 24
  • 1970er - computergestützte Rechtsdokumentation
  • 1980er - EDV-Dokumentation von Rechtssetzungsprozessen
  • 1990er - Öffentliche elektronische Verfügbarkeit von Daten und Metadaten (PCs und Internet)
  • Heute: Elektronifikation des Rechtssetzungsprozesses selbst, erste Schritte von elektronischer Partizipation (z.B. private Stellungnahmen zu laufenden Normsetzungsverfahren online)
  • Morgen: offen.
Abs. 25
Unmittelbar maßgeblich für die Untersützung der Gesetzgebung durch Rechtsinformatik-Tools sei die Prozessmodellierung (Abbildung des Rechtssetzungsprozesses in elektronischem Verfahren). Ein Problem dabei seien historisch gewachsene Praktiken, die sich auch in den parlamentarischen Geschäftsordnungen seit Jahrzehnten verfestigt haben. Diese stünden einer 1:1-Abbildung entgegen und müssten zuerst gegen gewisse Widerstände geändert werden. Unter anderem werde eine Standardisierung von solchen Prozessen und Geschäftsordnungen auf unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Ebenen notwendig werden. Weil die parlamentarische Arbeit transparent sein müsse, gelte dies auch für den technischen Hintergrund einer elektronifizierten Gesetzgebung. D.h. es seien offene Standards zu verwenden, insbesondere XML, URN, OWL, RDF. Eine Herausforderung stelle die langfristige Archivierbarkeit in Verbindung mit einer modernen Archivarchitektur dar. Open Archive Information System (OAIS) wäre als Standard empfohlen. Insgesamt schlägt der Referent eine internationale Kooperation mit Erfahrungsaustausch und dem Aufbau von Referenzmodellen vor, um eine best practice zu ermitteln und einen breiten Rahmen der Zukunftssicherung zu schaffen. Legistische Richtlinien zur Textgestaltung und zum Verfahren werden inhaltlich an Bedeutung gewinnen. Ein Ziel wäre ein kohärentes normatives System. Abs. 26
Josef Makolm berichtete über proaktive Informationsbereitstellung im Rechtsssetzungsprozess. Er stellte ein im Bundesfinanzministerium vorhandenes Informationssystem DYONIPOS vor, das auch für Legisten als Wissendatenbank (KB) geeignet wäre. Abs. 27
Renate Krenn-Mayer vom legistischen Dienst des Parlaments der Steiermark formulierte ihre fachlichen Anforderungen an eine elektronische legistische Arbeitsumgebung: Abs. 28
  • Integration des Legistischen Handbuchs (~D: Handbuch der Rechtsförmlichkeit)
  • strukturierter Zugriff auf den IST-Bestand,
  • Lernfähigkeit und Erweiterbarkeit
  • Internetanschluss
  • Baumstruktur-Editor
  • Templates für vorgegebene wiederkehrende Strukturen von Normen
  • Verweisgenerator
  • Kontrolle von Passivzitaten bei Umnummerierungen und Verschiebungen
  • automatisierte Formulierung von Änderungsanweisungen auf Basis des Neu-Alt-Textabgleichs.
  • Warnungen bei personenbezogenen Bezeichnungen
  • strukturabhängige automatische Formatierung
  • Aufrechterhaltung von Links zwischen Entwurfstext und Erläuterung im Hintergrund während Überarbeitungen
  • Automatische Erstellung von Synopsen
  • Zeitplanüberwachung, Fristen- und Wiedervorlagesystem
  • Warnungen bei Überschreiten von Fristen, die im Entwurfstext mit Kalenderdaten formuliert sind und Verschiebungsvorschlag für Inkrafttreten, Stellungnahmefristen etc..
  • Versionsverwaltung
  • Workfloweignung / Mehrpersonen-Überarbeitungsmodus
Abs. 29
Die nächste IRIS-Tagung findet in Salzburg vom 24. bis 26.2.2011 statt.
JurPC Web-Dok.
50/2010,   Abs. 30
* Dr. jur. Alexander Konzelmann ist Lektor im Richard Boorberg Verlag, Stuttgart.
[ online seit: 09.03.2010 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Konzelmann, Alexander, RECHTSINFORMATIK:  Tagungsbericht IRIS 2010 - JurPC-Web-Dok. 0050/2010