JurPC Web-Dok. 265/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/20092412252

LG München I
Urteil vom 18.09.2008

7 O 8506/07

Schadensersatz wegen Benutzung von Fotos im Internet

JurPC Web-Dok. 265/2009


 

Leitsatz (der Redaktion)

Bei der Bemessung der angemessenen Lizenzgebühr für die Verwendung von Fotos ist objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten. Dabei kann der Verletzer mit dem Argument, er habe das Werk nur in einem geringeren Umfang genutzt als es einem vertraglichen Lizenznehmer möglich gewesen wäre, nicht durchdringen. Im Regelfall kann auf einen Standardzeitraum der Nutzung von drei Jahren abgestellt werden.

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[online seit: 08.12.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München I, LG, Schadensersatz wegen Benutzung von Fotos im Internet - JurPC-Web-Dok. 0265/2009