JurPC Web-Dok. 228/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/20092411221

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Urteil vom 26.02.2009

4 U 51/08

Bestimmtheit des Unterlassungsantrages bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern

JurPC Web-Dok. 228/2009


 

Leitsatz (der Redaktion)

Verbotsanträge dürfen nicht so gefasst werden, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr erkennbar sind, der Beklagte sich deshalb nicht mehr erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe. Daher sind grundätzlich Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholen, als zu unbestimmt und unzulässig anzusehen. Eine Ausnahme gilt dort, wo der Verbotstatbestand des Gesetzes so deutlich gefasst ist, dass die Auslegung klar ist oder die rechtliche Auslegung des Verbotstatbestandes durch die Rechtsprechung geklärt ist. Für § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. UWG gilt dies nach Ansicht des Senates nicht.

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[online seit: 03.11.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Zweibrücken, Pfälzisches Oberlandesgericht, Bestimmtheit des Unterlassungsantrages bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern - JurPC-Web-Dok. 0228/2009