AG Hamburg |
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Leitsätze (der Redaktion) |
Der Urheber eines Fotos, das unberechtigt im Internet verwendet wird, kann als Schadensersatz eine Lizenzgebühr von 100,-- Euro pro verwendetem Bild verlangen. Schadensersatz wegen unterlassener Namensnennung kann er hingegen nicht beanspruchen. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 395 KB) |
[online seit: 29.09.2009] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hamburg, AG, Schadensersatz bei unberechtigter Nutzung von Fotos im Internet - JurPC-Web-Dok. 0209/2009 |