JurPC Web-Dok. 209/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/2009249194

AG Hamburg
Urteil vom 30.12.2008

36C C 119/08

Schadensersatz bei unberechtigter Nutzung von Fotos im Internet

JurPC Web-Dok. 209/2009


 

Leitsätze (der Redaktion)

Der Urheber eines Fotos, das unberechtigt im Internet verwendet wird, kann als Schadensersatz eine Lizenzgebühr von 100,-- Euro pro verwendetem Bild verlangen. Schadensersatz wegen unterlassener Namensnennung kann er hingegen nicht beanspruchen.

 

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[online seit: 29.09.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, AG, Schadensersatz bei unberechtigter Nutzung von Fotos im Internet - JurPC-Web-Dok. 0209/2009