JurPC Web-Dok. 199/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/2009249191

LG Nürnberg-Fürth
Beschluss vom 06.02.2009

11 O 762/09

Zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild bei Einstellen eines Fernsehinterviews ins Internet

JurPC Web-Dok. 199/2009


 

Leitsätze (der Redaktion)

Wer eine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Interviews im Fernsehen gibt und eine Veröffentlichung auch im Internet nicht ausdrücklich ausschließt, kann aufgrund der Einwilligung keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild geltend machen. Im Rahmen der Auslegung der erklärten Einwilligung ist dabei auf die Sicht des Erklärungsempfängers abzustellen. Ein Widerruf einer derartigen Einwilligung kommt nur dann in Betracht, wenn die Weiterverwendung des Bildnisses infolge einer Wandlung der Persönlichkeit persönlichkeitsverletzend wäre, nicht aber, wenn ein äußerer Umstand eintritt.  

 

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[online seit: 22.09.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Nürnberg-Fürth, LG, Zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild bei Einstellen eines Fernsehinterviews ins Internet - JurPC-Web-Dok. 0199/2009