LG Ellwangen |
BGB § 434 Abs. 1 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Die in einer Verkaufsanzeige für Kraftfahrzeuge in einem Internetportal enthaltene Angabe des Kilometerstandes stellt eine einfache Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, auch wenn die Kilometerstandsangabe im schriftlichen Kaufvertrag nicht mehr in Bezug genommen wird. Die Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung kann ausgeschlossen sein, wenn der Verkäufer seine im Internet gegebene Aussage dem Käufer gegenüber klar und erkennbar widerruft (vorliegend verneint). |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 6440 KB) |
[online seit: 31.03.2009] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird
der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Ellwangen, LG, Beschreibung des Fahrzeugs im Internet als Eigenschaftsbeschreibung - JurPC-Web-Dok. 0065/2009 |