JurPC Web-Dok. 138/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/2008239138

LG Münster
Urteil vom 17.01.2008

8 O 407/07

Äußerungen in einem moderierten Internetforum

JurPC Web-Dok. 138/2008


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die in einem moderierten Internetforum über Wasserbetten getätigte Aussage "Bett und Service des Herstellers sind zweitklassig - nie wieder" stellt eine Meinungsäußerung dar, vor denen §§ 3, 4 Nr. 8 UWG und § 824 Absatz 1 BGB keinen Schutz bieten.

2. Die Äußerung stellt auch keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers dar, da die Äußerung in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG fällt und der Gewerbebetrieb sich einer Kritik seiner Leistungen stellen muss. Die grundsätzliche Zulässigkeit der "freien Rede" gilt auch im Bereich der Äußerungen über die Bewertung von Waren und Leistungen. Die Grenze ist dort erreicht, wo es nur um die diffamierende Herabsetzung des Gewerbetreibenden geht. Diese Grenze zur Schmähkritik ist vorliegend durch die Äußerungen nicht überschritten worden.

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[online seit: 09.09.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Münster, LG, Äußerungen in einem moderierten Internetforum - JurPC-Web-Dok. 0138/2008