JurPC Web-Dok. 119/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/2008238119

LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 02.01.2008

3-08 O 143/07

Wettbewerbswidrige Werbung im Zusammenhang mit Filesharing-Angeboten

JurPC Web-Dok. 119/2008


UWG §§ 3, 4 Nr. 11; JuSchG §§ 15 Abs. 1, 24 Abs. 3, 27 Abs. 1; BGB § 1004

Leitsatz (der Redaktion)

Werden auf einer Internetseite, auf der im Wege des Filesharings auch jugendgefährdende Filme heruntergeladen werden können, Werbeanzeigen eingeblendet und veröffentlicht, so haftet auch der Werbende als Störer des Wettbewerbsverstoßes wegen Verletzung des Jugendschutzes, da er willentlich die wettbewerbswidrige Handlung des eigenverantwortlich handelnden Dritten durch die Schaltung der Werbeanzeige unterstützt und ausnutzt. Die erforderlichen Prüfungspflichten werden durch den Werbenden dadurch verletzt, dass die Werbung nach einer ergangenen Abmahnung aufrecht erhalten bleibt.

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[online seit: 05.08.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., LG, Wettbewerbswidrige Werbung im Zusammenhang mit Filesharing-Angeboten - JurPC-Web-Dok. 0119/2008