JurPC Web-Dok. 102/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/2008236102

LG Berlin
Beschluss vom 27.04.2007

16 O 205/07

Widerrufsbelehrung und Impressum bei eBay

JurPC Web-Dok. 102/2008


UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 8

Leitsätze (der Redaktion)

1. Es ist unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG bei einem Verkauf von Waren über die Plattform eBay darauf hinzuweisen, dass die Ware im Falle des Widerrufs 2 Wochen nach Erhalt zurückgegeben werden müsse. Die Widerrufsfrist beträgt nämlich einen Monat, weil die Belehrung im Internet nicht das Erfordernis der Textform erfüllt.

2. Die Klausel, dass bis zu einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendung auf Gefahr und Kosten des Kunden geschieht, ist ebenfalls unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, da nur im Falle des Widerrufsrechts gemäß § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher aufgebürdet werden können, nicht aber bei dem Rückgaberecht.

3. Es ist ferner unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn bei eBay-Angeboten eine E-Mail Adresse und eine weitere Möglichleit der elektronischen Kontaktaufnahme nicht angegeben sind. Die Verpflichtungen hierzu folgen aus § 5 TMG, da es sich bei eBay-Angeboten um geschäftsmäßige Telemedien handelt. Das Merkmal "in der Regel gegen Entgelt" bezieht sich zwar nicht nach dem Wortlaut, aber nach dem Willen des Gesetzgebers als Einschränkung auf die "Geschäftsmäßigkeit", weil rein private Homepages von der Impressumspflicht ausgenommen werden sollen, so dass nach § 5 TMG alle kommerziellen Webseiten von der Impresssumspflicht betroffen sind.

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[online seit: 17.06.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Widerrufsbelehrung und Impressum bei eBay - JurPC-Web-Dok. 0102/2008