JurPC Web-Dok. 96/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/200823693

Hessisches Landesarbeitsgericht
Urteil vom 05.11.2007

17 SaGa 1331/07

Entzug der Schreibberechtigung für ein betriebliches Internetforum

JurPC Web-Dok. 96/2008


 

Leitsätze (der Redaktion)

1) Auch im Arbeitsgerichtsprozess darf eine einstweilige Verfügung nur zur Sicherung des Verfügungsanspruchs dienen, nicht aber zu dessen Erfüllung.

2) Die einstweilige Verfügung darf nur dann erlassen werden, wenn der Verfügungsanspruch offensichtlich gegeben ist, liegt diese Offensichtlichkeit nicht vor, muss über die bloße Nichterfüllung hinaus eine wesentliche Beeinträchtigung des Anspruchsinhabers dargelegt und glaubhaft gemacht werden.

3) Ein Entzug der Schreibberechtigung für ein Internetforum ist nicht wegen Verstoßes gegen Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung offensichtlich unwirksam und rechtswidrig, selbst wenn der Betrieb eine "Netiquette" aufgestellt hat, die von den Betriebsangehörigen eingehalten werden muss und die u.a. regelt, dass Verunglimpfungen von Kollegen über die Internetforen untersagt sind. Diese Netiquette hat nämlich keinen Regelungscharakter, da sie nur deklaratorisch das wiederholt, was sich aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen ohnehin ergibt.

4) Die Abwägung, ob bei Nichtvorliegen einer Formalbeleidigung oder einer Schmähkritik unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände das Grundrecht der Meinungsfreiheit gegenüber den Interessen des Betroffenen höher zu bewerten ist, ist nicht im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung vorzunehmen, sondern ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

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[online seit: 03.06.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht, Hessisches, Entzug der Schreibberechtigung für ein betriebliches Internetforum - JurPC-Web-Dok. 0096/2008