JurPC Web-Dok. 47/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/200823347

Wolfgang Kuntz *

Bericht über das Seminar
"EVB-IT in Theorie und Praxis (ohne Systemvertrag)"

JurPC Web-Dok. 47/2008, Abs. 1 - 8


Kuntz, Wolfgang
Vom 14.02. bis 15.02.2008 fand in Köln im Hotel Park Inn ein Seminar zum Thema EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) statt. Veranstalterin war die c/m/t Computer & Management Trainings GmbH (München). Seminarleiterin war Frau Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff aus der Kanzlei Keller-Stoltenhoff-Münch-Petzold in München (www.it-recht-kanzlei.de). JurPC Web-Dok.
47/2008, Abs. 1
Frau Keller-Stoltenhoff befasst sich seit vielen Jahren beruflich mit den Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand. Zunächst war sie für die Industrie an den Verhandlungen der BVB (Besondere Vertragsbedingungen) und EVB-IT beteiligt und vertrat dabei den Verband der Softwareindustrie (VSI). Danach wechselte Frau Keller-Stoltenhoff die "Fronten" und vertritt seit Ende der 90er Jahre das Bundesministerium des Innern bei den Verhandlungen um neue Regelwerke. In ihrer Eigenschaft als Interessenvertreterin der Verhandlungspartner ist sie seit Jahren mit allen Verhandlungen und allen daraus resultierenden Formulierungen der BVB und nachfolgend der EVB-IT bestens vertraut, hat teilweise die Formulierungen selbst entworfen, und konnte den Seminarteilnehmern nicht zuletzt auch aufgrund ihrer Spezialisierung als Rechtsanwältin im Bereich IT-Recht Informationen sozusagen aus erster Hand liefern. Abs. 2
Die beiden Seminartage waren grob gegliedert in einen mehr theoretischen Teil am ersten Tag und einen eher praktischen Teil am zweiten Tag. Am ersten Seminartag erläuterte Frau Keller-Stoltenhoff zunächst allgemeine Grundlagen. Sie ging z.B. darauf ein, was EVB-IT eigentlich darstellen und wie die EVB-IT auf der Grundlage der BVB entwickelt wurden und im Zuge der Schuldrechtsreform umgeschrieben wurden. Ferner stellte sie die einzelnen Vertragstypen grob dar und zeigte ihre Einbettung in das Vergaberecht einerseits und in die Regelungen von BGB und HGB andererseits auf. Der Exkurs in das Vergaberecht war dabei besonders hilfreich, um die Relevanz der Bedingungen für Vergabeverfahren aufzuzeigen. Einen breiten Teil nahm daneben die Erläuterung der Regelungen des BGB zu Mängelhaftung, Verzug und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein, ohne die ein Verständnis der abweichenden Regelungen der EVB-IT Regelwerke nicht möglich wäre. Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff ließ während der anhand von Präsentationsfolien dargebotenen Erläuterungen immer wieder wichtige Beispielsfälle aus der Rechtsprechung einfließen, die nicht nur der Veranschaulichung des Gelernten dienten, sondern auch für das Verständnis der Regelungssysteme wichtig waren. Den Regelungen des BGB/HGB stellte sie die Vertragswerke der EVB-IT gegenüber. Die Unterschiede wurden herausgestellt und besprochen. Dabei erläuterte die Seminarleiterin, dass es sich bei den EVB-IT um Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand handelt, die AGB-rechtlich von einem privaten Unternehmen nicht zulässigerweise gestellt werden könnten und nur deshalb Bestand haben können, weil die öffentliche Hand als Verwenderin sich quasi ihrer Rechte selbst begibt. Abs. 3
Es schloss sich eine exakte Befassung mit den Vertragstypen an, die am ersten Seminartag auf den EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A konzentriert war, während die sonstigen EVB-IT Verträge am zweiten Seminartag näher beleuchtet wurden. Frau Keller-Stoltenhoff wies darauf hin, dass Uneinigkeit bestehe, wie viele verschiedene anwendbare Vertragstypen überhaupt noch existieren und Anwendung finden sollten. Nach Auffassung der Seminarleiterin haben nur noch drei alte BVB-Regelwerke überhaupt noch praktische Relevanz. Frau Keller-Stoltenhoff besprach den EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A mit allen Einzelregelungen sehr gründlich, wobei sie die Unterschiede zu den BGB-Regelungen deutlich herausarbeitete. Abs. 4
Der zweite Seminartag diente der Verfestigung des Gelernten anhand der Bearbeitung praktischer Beispielsfälle. Die Teilnehmer mussten verschiedene vorgegebene Aufgaben bearbeiten. Dabei sollten die Teilnehmer anhand vorgegebener Fallgestaltungen mit gewünschten Vertragsinhalten eigenständig EVB-IT Verträge mehrerer Vertragstypen entwerfen, die allen Anforderungen der jeweiligen Aufgabenstellung entsprechen mussten. Bei der Besprechung der Falllösungen wurden die restlichen EVB-IT Vertragstypen im Wege des "learning by doing" mitbesprochen und mitbehandelt. Abs. 5
Das Seminar profitierte davon, dass die Seminarleiterin auf alle Fragen der Teilnehmer sofort erschöpfend einging und die Fragen aufgrund des heterogenen Teilnehmerkreises von Vertretern aus privaten Unternehmen, Behörden, Bundesbehörden und Gebietskörperschaften so vielfältig waren wie die Erwartungen der verschiedenen Teilnehmergruppen an das Seminar. Dadurch entstand zum einen eine gute und offene Lernatmosphäre, zum anderen wurden die unterschiedlichen Standpunkte aus Auftraggeber- und Anbietersicht deutlich und verständlich. Abs. 6
Das Seminar ist insgesamt inhaltlich und qualitativ-fachlich mit sehr gut zu bewerten, die Atmosphäre war angenehm und auch die Schulungsunterlagen - inklusive eines von der Seminarleiterin herausgegebenen Loseblatt-Standardwerks zur IT-Vergabe - sind umfassend. Da auch die Rahmenbedingungen im Hotel Park Inn in Köln vorzüglich waren, bleibt als Fazit: Abs. 7
Das Seminar ist sehr empfehlenswert für alle, die sich beruflich mit Verträgen und Bedingungen zur Beschaffung von IT-Leistungen zu befassen haben.
JurPC Web-Dok.
47/2008, Abs. 8
* Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Valentin & Schmieden, Saarbrücken, Mitarbeiter der Recht für Deutschland GmbH und für die Gemeinsame Kommission "Elektronischer Rechtsverkehr" des EDV-Gerichtstages e.V. tätig.
[ online seit: 18.03.2008 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Kuntz, Wolfgang, Bericht über das Seminar „EVB-IT in Theorie und Praxis (ohne Systemvertrag)“ - JurPC-Web-Dok. 0047/2008