JurPC Web-Dok. 7/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/20082316

LG München I
Urteil vom 26.10.2006

7 O 16794/06

Nutzung von Google AdWords-Werbung durch eine Rechtsanwaltskanzlei

JurPC Web-Dok. 7/2008


MarkenG §§ 15 Abs. 2 und 4, 5

Leitsätze (der Redaktion)

1. Ein fremdes Kennzeichen kann als Suchwort (z.B. in den Meta-Tags) verwendet werden, um auf eine kennzeichenrechtlich zulässige Benutzung des fremden Zeichens hinzuweisen, wie dies etwa der Fall ist, wenn ein Unternehmen sein Angebot mit dem anderer in zulässiger Weise vergleicht. Anerkannt ist auch, dass eine Benutzung dann zulässig ist, wenn aus einem Hinweis auf der Homepage oder in dem Werbetext deutlich wird, dass es sich nicht um die Homepage des Namensträgers, sondern um eine Internetseite über den Namensträger handelt.

2. Wirbt eine Rechtsanwaltskanzlei in einer Google-AdWords-Werbung mit dem gekauften ersten Werbelistenplatz, ohne dass aus der Information deutlich wird, dass es sich um Werbung für eine Anwaltskanzlei handelt, bewegt sich diese Werbung nicht mehr im Rahmen der sachlichen Unterrichtung im Sinne des § 43 b BRAO, sondern verfolgt eine übertriebene reklamehafte Herausstellung gegenüber einer Interessengruppe, die sich im Grunde nicht über anwaltliche Dienstleistungen informieren will, sondern über die in der Werbung mittels der genannten Schlagworte angesprochenen Themen (hier: Finanzdienstleistungen). Eine solche Werbung ist nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 43 b BRAO unzulässig.

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[online seit: 08.01.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München I, LG, Nutzung von Google AdWords-Werbung durch eine Rechtsanwaltskanzlei - JurPC-Web-Dok. 0007/2008