LG Hamburg |
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Leitsatz (der Redaktion) |
Wird auf einer Internetseite ein sog. Negativhinweis angebracht, wonach der Anbieter der Website "kein" offizieller Vertragspartner eines anderen bekannten Produzenten sei, kann nicht angenommen werden, dass dieser Hinweis bewusst angebracht wurde, um Kunden des Konkurrenten abfangen zu wollen. Ein unlauteres Verhalten ist darin nicht zu sehen. |
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[online seit: 18.12.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Unlauteres Verhalten durch Verwendung eines Negativhinweises auf der Website - JurPC-Web-Dok. 0209/2007 |