JurPC Web-Dok. 154/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/20072210157

LG Darmstadt
Urteil vom 08.05.2007

12 O 532/06

Verstoß gegen Unterlassungsvereinbarung wegen Gewinnspiel im Internet

JurPC Web-Dok. 154/2007


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Hat sich ein Unternehmen in einer Erklärung verpflichtet, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet davon abhängig zu machen, dass der Betreffende sich für eine kostenpflichtige Dienstleistung registrieren lässt und wird danach im Internet auf einer Website im Fettdruck unter der Überschrift "schnell anmelden und gewinnen" für ein Gewinnspiel geworben, liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungerklärung vor, der zur Verwirkung einer Vertragsstrafe führt. Die Tatsache, dass sich auf der Website am unteren Rand ein kleingeschriebener Hinweis findet, dass die Teilnahme an dem Gewinnspiel auch ohne Anmeldung und Registrierung möglich ist, reicht nicht aus, um den Eindruck einer Verknüpfung des Gewinnspiels mit der Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Dienstleistung zu entkräften.

2. Bei Verstößen auf einer Internetseite kann wegen der Vielzahl der potentiell angesprochenen Kunden eine Vertragsstrafe von 2.000 Euro pro Verletzungsfall angemessen sein.

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[online seit: 09.10.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Darmstadt, LG, Verstoß gegen Unterlassungsvereinbarung wegen Gewinnspiel im Internet - JurPC-Web-Dok. 0154/2007