JurPC Web-Dok. 120/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/2007228123

OLG München
Urteil vom 07.12.2006

29 U 3845/06

Unternehmensbezogenheit einer urheberrechtsverletzenden Handlung

JurPC Web-Dok. 120/2007


UrhG § 100

Leitsätze

1. Die Unternehmensbezogenheit einer urheberrechtsverletzenden Handlung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 100 Satz 1 UrhG ist grundsätzlich vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen.

2. Steht der Anspruchsteller außerhalb des Geschehensablaufs und kann er von sich aus nicht den Sachverhalt ermitteln, während der in Anspruch genommene Unternehmensinhaber über die hierfür erforderlichen Informationen verfügt oder diese sich unschwer zu verschaffen vermag, so darf dieser sich nicht auf ein einfaches Bestreiten der Unternehmensbezogenheit der Verletzungshandlung zurückziehen, sondern muss sich nach den Grundsätzen der "sekundären Behauptungslast" an der Aufklärung des Sachverhalts beteiligen.

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[online seit: 14.08.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, OLG, Unternehmensbezogenheit einer urheberrechtsverletzenden Handlung - JurPC-Web-Dok. 0120/2007