JurPC Web-Dok. 57/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722457

Brigitte Zypries  *

Zehn-Punkte-Plan zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs

- Statement von Frau Ministerin anlässlich der Präsentation des Zehn-Punkte-Plans der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und -verbände der Rechtsanwälte und Notare zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs am 15. März 2007 auf der CeBIT in Hannover -

JurPC Web-Dok. 57/2007, Abs. 1 - 11


Sehr geehrte Damen und Herren, JurPC Web-Dok.
57/2007, Abs. 1
ich freue mich sehr, dass wir mit den Berufskammern und —verbänden der Rechtsanwälte und Notare ein Verfahren verabredet haben, wie wir die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland beschleunigen können. Nur gemeinsam können wir es schaffen, Justizverfahren mit Hilfe der Elektronik effizienter und anwenderfreundlicher zu gestalten. Das verhilft den Bürgerinnen und Bürgern letztlich schneller zu ihrem Recht. Abs. 2
Gesetzgeberisch ist das Feld für den elektronischen Rechtsverkehr bestellt. Mit dem 10 Punkte Programm wollen wir erreichen, dass die Früchte — um im Bild zu bleiben — auch geerntet werden können. Abs. 3
Das Justizkommunikationsgesetz hat vor zwei Jahren die Weichen auf Elektronik in der Justiz gestellt. Gerichte und Verfahrensbeteiligte können seitdem elektronisch kommunizieren, in den Gerichten lassen sich komplett elektronische Akten führen. Mittelfristig lässt so ein Kommunikations- und Workflow-System entwickeln, in dem Gerichte und Verfahrensbeteiligte integriert zusammenarbeiten: Erklärungen können elektronisch übermittelt werden und von Gerichten, Rechtsanwälten und Notaren ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand direkt weiterverarbeitet werden. Abs. 4
Die Entwicklung in der Praxis ist ermutigend. Elektronischer Rechtsverkehr ist mittlerweile bei allen Gerichten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und beim Deutschen Patent- und Markenamt möglich. Auch bei den Gerichten der Länder wird das Angebot zügig ausgebaut. Abs. 5
Für die beileibe nicht trivialen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs gibt es sachgerechte und erprobte Lösungen: Abs. 6
  • Wie die analoge ist auch die elektronische Kommunikation nur möglich, wenn die Partner dieselbe Sprache sprechen. Bund und Länder haben sich deshalb auf gemeinsame Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr und die Verwendung eines einheitlichen Datensatzes — XJustiz — verständigt. Damit können die Gerichte instanzenübergreifend elektronisch kommunizieren.
  • Abs. 7
  • Elektronisch übermittelte Daten dürfen nicht verfälscht werden und in die Hände Unbefugter gelangen. Hier hat sich das "Einer-für-alle- Prinzip" von BundOnline-2005 bewährt. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach — kurz "EGVP" — wird mittlerweile nicht nur bei Bundesgerichten eingesetzt, sondern auch bei den Ländern für den elektronischen Rechtsverkehr genutzt. Es wurde aus der BundOnline-2005- Basiskomponente "virtuelle Poststelle" entwickelt und arbeitet mit der Verschlüsselungstechnologie OSCI-Transport. Wie Sie vielleicht wissen, wird das EGVP seit dem 1. Januar auch für die elektronischen Anmeldungen zum Handelsregister genutzt.
  • Abs. 8
    Gerade während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dürfen wir den elektronischen Rechtsverkehr nicht allein mit der "nationalen Brille" betrachten. Nehmen Sie das europäische Mahnverfahren: Hier ist die Vereinheitlichung des Rechts bereits verwirklicht. Wir wollen den Rechtssuchenden aber auch rein praktisch die Möglichkeit bieten, grenzüberschreitende justitielle Verfahren nach einheitlichen technischen Standards abzuwickeln. Auf einem ähnlichen Feld haben wir in Europa mit dem Projekt der Strafregistervernetzung erste Erfolge zu verzeichnen. Wir streben an, dass einmal alle Strafregister innerhalb Europas elektronisch vernetzt sind. Abs. 9
    Wie Sie sehen, liegt mir die Modernisierung der Justiz durch den Einsatz moderner Informationstechnologien sehr am Herzen. Sie spielt auch eine zentrale Rolle während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft: Das Bundesministerium der Justiz und die Länder veranstalten Ende Mai 2007 in Bremen eine Konferenz auf europäischer Ebene unter dem Motto "Work on E- Justice", mit der die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehrs in justitiellen Verfahren ausgelotet und die Basis geschaffen werden soll, Fragen des grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehrs in einem europäischen Gremium dauerhaft zu etablieren, um ihn möglichst einfach und anwenderfreundlich zu gestalten. Denn Europa braucht grenzüberschreitende Lösungen für grenzüberschreitende Verfahren. Abs. 10
    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
    JurPC Web-Dok.
    57/2007, Abs. 11
    * Brigitte Zypries ist amtierende Bundesjustizministerin.
    [ online seit: 17.04.2007 ]
    Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
    Zitiervorschlag: Zypries, Brigitte, Zehn-Punkte-Plan zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs - JurPC-Web-Dok. 0057/2007