JurPC Web-Dok. 54/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722456

OLG Stuttgart
Beschluss vom 26.02.2007

4 Ss 42/2007

Strafbarkeit wegen Internetaufrufs zur Zerstörung von Gen-Maisfeldern

JurPC Web-Dok. 54/2007


StGB § 111

Leitsatz (der Redaktion)

Ein Aufruf zu Straftaten durch eine Mitteilung via Internet kann nur vorliegen, wenn im Sinne des § 111 StGB zeitgleich mindestens die Mitteilung eines bestimmten Tatortes oder Tatzeitpunktes erfolgt. Zusätzliche inhaltliche Anforderungen können sich aus der Straftat ergeben, zu der aufgerufen wird. Ohne eine derartige Konkretisierung stellt sich ein Aufruf im Internet zwar als drastische, aber im Sinne der Meinungsfreiheit noch hinzunehmende Äußerung zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung dar.

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[online seit: 11.04.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Stuttgart, OLG, Strafbarkeit wegen Internetaufruf zur Zerstörung von Gen-Maisfeldern - JurPC-Web-Dok. 0054/2007