JurPC Web-Dok. 52/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722452

LG Koblenz
Urteil vom 20.12.2006

12 S 128/06

Widerrufsbelehrung nach dem Muster der BGB-Info-VO

JurPC Web-Dok. 52/2007


BGB-Info-VO § 14, BGB §§ 312, 357

Leitsatz (der Redaktion)

Soweit die Musterbelehrungen nach der BGB-Info-VO hinter den Anforderungen des BGB zurückbleiben, sind diese wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtig. Die BGB-Info-VO kann als nachrangiges Recht nicht die Regelungen des BGB außer Kraft setzen. In § 312 Abs. 2 BGB ist vorgeschrieben, dass bei Haustürgeschäften auch auf die Rechtsfolgen des § 357 BGB hinzuweisen ist. Die Fußnote 4) der Anlage 2) zu § 14 BGB-Info-VO verstößt gegen diese Anordnung und ist damit nichtig.

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[online seit: 11.04.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Koblenz, LG, Widerrufsbelehrung nach dem Muster der BGB-Info-VO - JurPC-Web-Dok. 0052/2007