VG Neustadt a.d.W. |
|
Leitsatz (der Redaktion) |
Die Veröffentlichung des Namens eines Beamten einschließlich seiner Telefondurchwahl, E-Mail-Adresse und seiner Zuständigkeit auf Internetseiten der Behörde verletzt weder beamten- noch datenschutzrechtliche Vorschriften und ist als zulässig anzusehen. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 17 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 147 KB) |
[online seit: 20.03.2007] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der
Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als
PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils
in Klammern angegeben. Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |
Zitiervorschlag: Neustadt a.d.W., VG, Nennung des Namens und der E-Mail-Adresse eines Beamten auf Internetseiten - JurPC-Web-Dok. 0042/2007 |