JurPC Web-Dok. 42/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722344

VG Neustadt a.d.W.
Urteil vom 06.02.2007

6 K 1729/06.NW

Nennung des Namens und der E-Mail-Adresse eines Beamten auf Internetseiten

JurPC Web-Dok. 42/2007


 

Leitsatz (der Redaktion)

Die Veröffentlichung des Namens eines Beamten einschließlich seiner Telefondurchwahl, E-Mail-Adresse und seiner Zuständigkeit auf Internetseiten der Behörde verletzt weder beamten- noch datenschutzrechtliche Vorschriften und ist als zulässig anzusehen.

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[online seit: 20.03.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Neustadt a.d.W., VG, Nennung des Namens und der E-Mail-Adresse eines Beamten auf Internetseiten - JurPC-Web-Dok. 0042/2007