JurPC Web-Dok. 2/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/20072211

Jürgen Glodek  *

POLIZEI-ONLINE - das Wissensportal

JurPC Web-Dok. 2/2007, Abs. 1 - 28


"Polizei - Der Beruf! So interessant wie das Leben" - dieses Motto der Polizei des Landes Baden-Württemberg spiegelt auch deren vielfältige Aufgabenstellung wider. Kaum ein anderer Beruf ist so von der Notwendigkeit geprägt, alle Maßnahmen an sich ständig ändernden Rahmenbedingungen auszurichten. Dabei sind die permanente Fortschreibung der Rechtsvorschriften genauso zu beachten, wie die kontinuierlichen gesellschaftlichen und kriminalpolitischen Wandlungen. Und alles das bei einer sehr hohen Ereignisdichte und immer im Fokus der Öffentlichkeit! JurPC Web-Dok.
2/2007, Abs. 1
Gerade deshalb hat die Verfügbarkeit von aktuellen und umfangreichen Informationen elementare Bedeutung für eine effektive, hochprofessionelle und für die Bürger verlässliche Erfüllung der polizeilichen Aufgaben. Abs. 2
Dieser Herausforderung stellt sich die Polizei des Landes Baden-Württemberg mit dem in Intranet der Polizei betriebenen Wissensmanagement-System POLIZEI-ONLINE. Über ein landesweites Portal stehen den an über 700 Standorten verteilten 30.000 Bediensteten rund um die Uhr u.a. aktuelle Informationen, Handlungsanleitungen, Rechtsvorschriften und gerichtliche Entscheidungen zur Verfügung. Abs. 3
Ferner ist POLIZEI-ONLINE die Integrationsplattform für die polizeilichen Anwendungen sowie das Bildungs- und Lernmanagementsystems. Abs. 4
Realisiert wird das Projekt POLIZEI-ONLINE im Rahmen einer Public Private Partnership mit der Deutschen Telekom AG. Wesentliche Zielsetzung dieses Projekts der Personal- und Organisationsentwicklung ist der Aufbau eines ganzheitlichen Systems des Wissensmanagements. Die Umsetzung des integrativen Gesamtansatzes erfolgt nach dem Bausteinprinzip, das in einzelnen Pilotprojekten entwickelt, erprobt und evaluiert wird. Abs. 5
Dabei dient die Polizei als Pilotanwender für die gesamte Landesverwaltung. Dieser werden die Ergebnisse und Vorgehensmodelle des Projekts zur Implementierung zur Verfügung gestellt. Abs. 6
 Abb:  Bausteine des Projekts POLIZEI-ONLINE
Abs. 7
Die Komplexität und sich rasch ändernde Anforderungen an das polizeiliche Fachwissen führen dazu, dass die notwendigen persönlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht mehr nur in der Ausbildung erworben werden können. Vielmehr rückt die Fortbildung als essentieller Baustein in dem systematisch verknüpften und die gesamte Lebensarbeitszeit umspannenden Wissensmanagement-System immer mehr in den Vordergrund. Die Fortbildung vertieft die in der Ausbildung erworbenen Schlüsselqualifikationen und hält das Wissen stets aktuell. POLIZEI-ONLINE unterstützt dabei alle Prozesse rund um die polizeilichen Bildungsmaßnahmen. Nicht nur die administrativen Prozesse, beginnend bei der Bedarfserhebung, über die Buchung, bis zum Fortbildungsnachweis und der Evaluation von Bildungsmaßnahmen werden über das integrierte Bildungsmanagement-System abgewickelt. Abs. 8
Über das Lernmanagement-System in POLIZEI-ONLINE werden geeignete Qualifizierungsmaßnahmen im sog. Blended-Learning-Verfahren -einer aufeinander abgestimmten Mischung von E-Learning und traditionellen Bildungsmethoden- durchgeführt. Abs. 9
Welchen Nutzen diese modernen Bildungsmethoden bringen können, konnte u.a. mit der Qualifizierungsmaßnahme "Digitales Kontrollgerät" aufgezeigt werden. Um für die EU-weite verbindliche Einführung des neuen Kontrollgerätes in Fahrzeugen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs Anfang 2006 gerüstet zu sein, galt es rund 12.000 Polizistinnen und Polizisten innerhalb von kürzester Zeit für den Umgang mit der neuartigen Technik und der korrespondierenden Rechtssituation zu qualifizieren. Innerhalb von 6 Monaten hatten alle Angehörigen der Zielgruppe das E- Learning-Modul in POLIZEI-ONLINE erfolgreich absolviert. Diesem Modul schlossen sich ein Präsenz-Modul von ca. ½ Tag Dauer auf den Dienststellen an, bei dem die Lernenden ihr erworbenes Wissen praktisch anwenden und noch offene Fragen austauschen konnten. Abs. 10
Diese Maßnahme, die bei einer bloßen wirtschaftlichen Betrachtung, Arbeitszeiteinsparungen von 22 Beschäftigtenjahren erbracht hat, überzeugte die Jury des EureleA (European E-Learning-Award), dass sie hierfür den ersten Platz des europäischen Wettbewerbs in der Kategorie "Öffentliche Verwaltungen und Weiterbildungseinrichtungen" verlieh. Abs. 11
Abb:E-Learning Anwendung "Digitales Kontrollgerät"
Abs. 12
Damit die Bediensteten sich in der Fülle der Informationen zurecht finden, unterstützt eine umfassende Suchfunktion über alle Applikationen das komfortable und schnelle Auffinden der Inhalte. Die strukturelle Gliederung von POLIZEI-ONLINE erfolgt in themenorientierten Fachportalen (z.B. Einsatz, Verkehr, Kriminalität, Führung), die organisationsübergreifend über die im gesamten Land verteilten Fachredaktionen, durch die jeweiligen Experten der Polizei selbst gepflegt werden. Landesweite "Communities of Practice" innerhalb der Fachportale dienen als Grundlage für die redaktionelle Zusammenarbeit der Experten, unterstützen aber auch die organisationsübergreifende Zusammenarbeit von Projektgruppen und die Bewältigung von Einsatzlagen. Unabhängig von hierarchischen, regionalen und organisationsbezogenen Zugehörigkeiten kann so der unmittelbare Informations- und Wissensaustausch über das System POLIZEI-ONLINE erfolgen. Abs. 13
Abb:Einige der Fachportale in POLIZEI-ONLINE
Abs. 14
Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung erfordert ein umfassendes Wissen der aktuellen Rechtslage, um schnelle, sachgerechte Entscheidungen treffen zu können. Wie wichtig dieser Anspruch der Polizei des Landes Baden- Württemberg ist, wird durch die Festschreibung des Grundsatzes "Recht und Gesetz bestimmen unser Handeln" im Leitbild der Polizei deutlich. Abs. 15
Gerade die permanente Verfügbarkeit von aktuellen Rechtsvorschriften einschließlich deren Änderungshistorie, der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie die zugehörige Kommentarliteratur bilden eine elementare Grundlage einer erfolgreichen Polizeiarbeit. Abs. 16
Dies wird maßgeblich unterstützt durch das in POLIZEI-ONLINE integrierte, sehr umfangreiche Online-Angebot des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg (VD-BW), auf das alle Bediensteten vollumfänglichen Zugriff haben. Abs. 17
VD-BW ist innerhalb von POLIZEI-ONLINE der Knotenpunkt, über den alle relevanten Vorschriften gebündelt angeboten werden. Die darin enthaltene Inhaltsfülle begründet aber auch gleichzeitig die Anforderung, um diese themenspezifisch zusammen zu führen und so anzubieten zu können, dass der gewünschte Inhalt mit einem Mausklick aufgerufen werden kann. Des Weiteren ist die Forderung, dass jedes Fachportal eine eigene fachspezifische Vorschriftensammlung erhält, dennoch der unmittelbare Zugriff auf alle in VD-BW enthaltenen Inhalte weiterhin jederzeit möglich ist. Abs. 18
VD-BW bietet mit seiner "Mein VD-BW"-Funktionalität genau die Lösung, die diese Anforderung unterstützt. Abs. 19
In jedem Fachportal in POLIZEI-ONLINE ist ein eigener portalspezifischer, optisch an POLIZEI-ONLINE angelehnter, "Mein VD-BW"-Bereich eingerichtet, in dem die Inhalte fachspezifisch in sog. Vorschriftenbäumen zusammengestellt sind. Abs. 20
VD-BW beinhaltet aufgrund seiner Gesellschaftsform nur Vorschriften, die über die entsprechenden Verkündungsblätter veröffentlicht wurden. Innerhalb der öffentlichen Verwaltung, besonders aber im Bereich der Polizei sind eine große Zahl von Vorschriften und internen Anweisungen vorhanden, die häufig auch aus Gründen des Geheimhaltungsschutzes nicht veröffentlicht werden können, auf die aber jeder Polizeibedienstete zurückgreifen können muss. Auch hierfür können die Vorschriftenbäume genutzt werden. Diese Vorschriften, die in der internen Dokumentendatenbank von POLIZEI-ONLINE abgelegt werden, können über die Vorschriftenbäume aufgerufen werden. Den Bediensteten präsentiert sich somit eine einzige portalspezifische VD-BW- Sammlung. Abs. 21
Da niemand besser beurteilen kann, welche Inhalte in einem Vorschriftenbaum aufzunehmen sind und wie dieser strukturiert werden muss, als die Experten der Polizei selbst, wird die Administration vollständig durch die Redaktionen der einzelnen Fachportale übernommen. Abs. 22
Sollte einmal ein Vorschriftenbaum die gewünschte Vorschrift nicht enthalten, kann aus dem Fachportal heraus das gesamte Inhaltsangebot von VD- BW aufgerufen werden. Darüber hinaus kann jeder Bedienstete bei fehlenden Inhalten in den Bäumen über die entsprechende Fachredaktionen die Aufnahme einer Vorschrift anregen. Abs. 23
Das Verfahren wird aber auch auf dem umgekehrten Weg praktiziert. Um den Anwendern, entsprechend den Zielsetzungen von POLIZEI-ONLINE eine ganzheitliche Wissensplattform anzubieten, können aus Fachanwendungen heraus die referenzierten Vorschriften unmittelbar in VD-BW aufgerufen werden. Ein Beispiel hierfür ist ein polizeiintern entwickelter datenbankgestützter Tatbestandskatalog. Beim Aufruf eines Tatbestandes führt ein Link zu den entsprechenden Vorschriften im Rechtsdienst in VD-BW. Abs. 24
Abb:Tatbestandskatalog mit unmittelbarer Verknüpfung in den Rechtsdienst von VD-BW
Abs. 25
Auch technisch war die Realisierung der vorgestellten Integration von VD-BW in POLIZEI-ONLINE eine Meisterleistung. Bedingt durch die hohen Anforderungen an den Schutz des Intranets der Polizei mussten umfangreiche technische Hürden genommen werden, um den Zugriff für die Polizeibediensteten zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch zu gewährleisten, dass die inhaltliche Pflege und die technische Wartung des Servers durch VD-BW ohne lange Vorlaufzeiten und Aufwände erfolgen kann. Dieser Spagat ist gelungen und funktioniert reibungslos. Abs. 26
Mit der technischen Umsetzung wurden gleichzeitig Funktionalitäten ermöglicht, die die Nutzerfreundlichkeit und damit die Akzeptanz deutlich erhöht haben. VD-BW wurde so angepasst, dass die Single-Sign-On Mechanismen von POLIZEI-ONLINE unmittelbar greifen und sich die Bediensteten bei VD-BW nicht nochmals authentifizieren müssen. Diese im Zusammenwirken von VD-BW und der Polizei entwickelte Lösung wurde zwischenzeitlich in vielen Bereichen der Landesverwaltung Baden-Württemberg, die VD-BW ebenfalls nutzen, übernommen. Abs. 27
Unter http://www.polizei-online.bwl.definden Sie weitere Informationen zu POLIZEI-ONLINE
JurPC Web-Dok.
2/2007, Abs. 28
* Jürgen Glodek ist Mitarbeiter des Innenministeriums Baden-Württemberg, Landespolizeipräsidium. 
[online seit: 16.01.2007 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Glodek, Jürgen, POLIZEI-ONLINE – das Wissensportal - JurPC-Web-Dok. 0002/2007