OLG
Frankfurt a.M. |
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Leitsatz |
Anders als bei einem Wettbewerbsverband kann bei einem großen Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung unter bestimmten Umständen die Einschaltung eines Rechtsanwalts für eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gegen einen Mitbewerber als erforderliche Aufwendung anerkannt werden. |
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[online seit: 16.06.2006] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, Ersatz von Abmahnkosten bei eigener Rechtsabteilung - JurPC-Web-Dok. 0074/2006 |