JurPC Web-Dok. 42/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/200621343

LG Hamburg
Urteil vom 06.09.2005

312 O 539/05

Irreführung durch Benutzung eines Domain-Namens

JurPC Web-Dok. 42/2006


MarkenG § 15 Abs. 2, UWG §§ 3, 5, 8

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr kann nicht nur im Gebrauch derselben Bezeichnung als Domain liegen, sondern auch in der Benutzung einer verkürzten Bezeichnung im Domainnamen, die den (Marken-)Namen auf den wesentlichen Kern zurückführt.

2. Eine Irreführung des Verkehrs kann darin liegen, dass der Eindruck erweckt wird, es handele sich um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen, bundesweit vertretenen Handwerksorganisation, während tatsächlich eine kostenpflichtige Handwerkerauskunft betrieben wird.

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[online seit: 24.03.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Irreführung durch Benutzung eines Domainnamens - JurPC-Web-Dok. 0042/2006